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Kontierungsrichtlinie

Vorschriften für die sach- und zweckmäßige Vorbereitung von Belegen zur Darstellung einzelner externer und interner Geschäftsvorfälle im Rahmen der Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung. Im jeweiligen Kontierungshandbuch bzw. Kontenrahmenplan ist erläutert, welche Geschäftsvorfälle bzw. Belegarten wie zu buchen sind. Daneben findet man dort häufig auch Beispiele. Die Kontierungshandbücher werden aufgrund von Praxiserfahrungen permanent überarbeitet. Hier geht es zum Kontierungshandbuch siehe auch: Konto

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Kontostand

Darstellung der auf ein Konto gebuchten Geschäftsvorfälle in Übersichtsform, getrennt nach Buchungsperioden und Soll und Haben. Zusätzlich wird der kumulierte Saldo der Buchungsperiode und Saldo des Kontos ausgegeben.

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Kontraktmanagement

Steuerung der Verwaltung über Zielvereinbarungen; reicht von der Zielplanung bis zur Kontrolle der Zielerreichung. So verstanden handelt es sich bei einem Kontrakt um eine verbindliche Zielabsprache über einen festgelegten Zeitraum, der insbesondere die zu erstellenden Leistungen und Produkte nach Quantität und Qualität (Leistungsziele), das hierfür vereinbarte Budget bzw. die Budgetmittel (Finanzziele), sowie Inhalt und Art der Berichterstattung (Berichtsziele) über das tatsächlich erzielte Ergebnis enthält.

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Kontrolle

Phase im Führungsprozess, die sich an die Realisation der Pläne anschließt und die Abweichungen zwischen den angestrebten Werten (Soll oder Plan) und den tatsächlichen Resultaten (Ist) ermitteln soll.

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Konzern

Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einheitlicher Leitung. Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement wird eine Kommune (z.B. eine Stadt) als ein Konzern angesehen, bei dem neben der Kernverwaltung auch die Beteiligungen (z.B. Stadtwerke) wirtschaftlich einheitlich geleitet und gesteuert werden.

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Konzessionen

Unter einer Konzession versteht man: eine befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes oder Handels (z.B. §§ 29 bis 40 Gewerbeordnung) Verleihung eines besonderen Rechts (i.d.R. ein Nutzungsrecht) an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde Die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, z. B. die „Dienstleistungskonzession“ zur Erfüllung von Entsorgungsverträgen, die Baukonzession und Dienstleistungskonzessionen nach § 105 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist (Beleihung). Beispiele für die Verleihung eines besonderen Rechts (Ziffer 2): Konzessionsverträge für Leitungsverlegung auf öffentlichen Grund (Konzessionsverträge für Gas- Wasser- und Stromleitungen) Betrieb einer Fähre Betrieb einer SPNV oder ÖPNV-Linie Überlassung eines Abbaurechtes für einen Rohstoff Sendekonzession für eine bestimmte Mobilfunk- oder Radiofrequenz Als Gegenleistung wird in vielen Fällen eine Konzessionsgebühr oder evtl. auch eine Konzessionsabgabe vom Konzessionsnehmer an den Überlasser (z.B. des Grundstückes) bezahlt. Damit soll diesem eine Art Entschädigung […]

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Kosten-Nutzen-Analyse

abgekürzt: KNA Zielt auf eine umfassende monetäre Bewertung aller gesellschaftlichen Kosten und Nutzen staatlicher Maßnahmen. Im Rahmen dieser Methode wird versucht, neben den direkten (z.B. Wegeersparnis, Unterhaltungskosten) auch die indirekten (z.B. Gewinnung von Freizeiteinrichtungen, Lärmbelästigung) Kosten und Nutzen staatlicher Maßnahmen zu monetarisieren, also in Geldwerten auszudrücken. Der methodische Kern ist die Berechnung des Kapitalwertes für verschiedene Alternativen.

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