Daten der Haushaltswirtschaft

Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen

RdErl. d. MI v. 27.09.2023 — 33.12-10306 —
— VORIS 20300 —

Fundstelle: Nds. MBl. Nr. 38/2023 S. 760

Bezug:

a) RdErl. v. 13. 12. 2017 (Nds. MBl. 2018 S. 84), geändert durch RdErl. v. 29. 3. 2023 (Nds. MBl. S.  314) — VORIS 20300 —

b) RdErl. v. 13. 12. 2017 (Nds. MBl. 2018 S. 89) — VORIS 20300 —

1. Die Genehmigung der im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 120 Abs. 2 NKomVG erfordert eine Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen nach § 23 KomHKVO.

Die Kommunen werden aufgefordert, den Aufsichtsbehörden zusammen mit der Haushaltssatzung eine Übersicht vorzulegen, die die in Anlage 1 aufgeführten Daten und Kennzahlen enthält. Dies gilt auch für Nachtragssatzungen, soweit sich durch den Nachtrag die Daten der Übersicht ändern.

Die Kennzahlen sind für die in Anlage 1 angegebenen Haushaltsjahre darzustellen. Bezugsjahr ist das Haushaltsjahr, in dem die Haushaltssatzung oder Nachtragssatzung gelten soll. Liegt bei der Erstellung einer Haushaltssatzung oder Nachtragssatzung bereits der Jahresabschluss für das vorhergehende Haushaltsjahr vor, sind die Zahlen des Jahresabschlusses anstelle des Haushaltsplans zu berücksichtigen.

Auf Nummer 1.4.1 des Bezugserlasses zu a wird hingewiesen. Die Kennzahlen dienen als zusätzliche Informations- und Beurteilungsgrundlage im Rahmen von Haushaltsgenehmigungsverfahren. Bei der Interpretation der Kennzahlen ist auf die individuelle Lage der jeweiligen Kommune abzustellen. Es ist u. a. zu berücksichtigen, dass der Umfang der Ausgliederungen in der Kommune, die Inanspruchnahme von Fremderledigungen sowie die unterschiedlichen Aufgabenverteilungen zwischen Gemeinden und Landkreisen die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Kennzahlen beeinflussen und beeinträchtigen können. Die Kennzahlen und allgemeinen Hinweise zum Umgang mit den Kennzahlen sind Anlage 2 zu entnehmen.

Die Kommunen können eine eigene Übersicht, ggf. auf Basis ihrer Buchführungssoftware erstellen, sofern diese die in der Anlage 1 aufgeführten Daten und Kennzahlen in gleicher Reihenfolge und Zusammensetzung enthält.

2. Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31. 12. 2023 außer Kraft.

An die

Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Region Hannover

Anlage 1

Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen
für das Haushaltsjahr 20…

Allgemeine Angaben:

Kommune:

Einwohnerzahl (Stichtag 30. 6. des lfd. Jahres):

Gesamthaushaltslage und -entwicklung:

2. Vorjahr 3)1. Vorjahr 3)Haushaltsjahr1. Folgejahr2. Folgejahr3. Folgejahr
Gesamterträge 1)
Gesamtaufwendungen 1)
Gesamtergebnis 1)
Entwicklung der Überschussrücklagen 2)
Entwicklung des Gesamtbestandes der
Fehlbeträge
Bestand an liquiden Mittel zum 31. 12.
(Ist-Daten)
1) Ordentlich und außerordentlich.
2) Erläuterung in einem Klammerzusatz ob es sich um festgestellte (f) oder vorläufige (v) Ergebnisse handelt.
3) Möglichst Ist-Daten angeben. Zutreffendes bitte ankreuzen.

Ergebnishaushalt und -planung

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*) ordentlich und außerordentlich

Entwicklung der Fehlbeträge (-):

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1) Soweit noch keine festgestellten Jahresabschlüsse für Vorjahre vorliegen, sind die vorläufigen Fehlbeträge und Überschüsse anzugeben.

2) Nicht durch die Positionen a und b zu deckender Anteil des Fehlbetrages, der in der Bilanz Passiva Zeile 1.3.1 als Fehlbetrag aus Vorjahren nachzuweisen ist (§ 24 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 KomHKVO).

Schuldenlage und -Entwicklung:

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*) Laut Meldung für die vierteljährliche Kassenstatistik, viertes Quartal. In den Folgejahren unter Berücksichtigung der Angaben zur Entwicklung der Liquiditätskredite aus dem Vorbericht (§ 6 Satz 3 Nr. 1 e KomHKVO).

Bilanz:

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1) Vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Bilanz.
2) Quelle: Bilanz, Passiva, Zeilen 1, 1.1.2 und 1.3.2.
3) Fehlbeträge aus Vorjahren sollen als davon-Positionen nach Jahren getrennt ausgewiesen werden.

Ergänzende Informationen:

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*) Einzahlungen

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*) Quelle: https://www.statistik,niedersachsen.de/startseite/themenbereiche/finanzen_steuern_personal/themenbereich-finanzen-steuern-personal—-tabellen-87501.html -> ergänzende Informationen für die Erstellung einer Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft.

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1) Entsprechend der Definition der Kennzahl ist Bezug auf das Haushaltsjahr, das Jahresergebnis oder das Ergebnis des zwei Jahre zurückliegenden Haushaltsjahres zu nehmen.

2) Bei Darstellung einer Zeitreihe ab Eröffnungsbilanz sind die Spalten zu ergänzen.

Anlage 2

Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen
für das Haushaltsjahr 20…

Zum Umgang mit den Kennzahlen im NKR:

Die Kommunalaufsichtsbehörden haben insbesondere im Rahmen der Anzeige- und Genehmigungspflichten die Aufgabe, anhand der vorgelegten Haushaltssatzungen das Handeln der Kommunen auf die Rechtmäßigkeit zu überprüfen und Grundsätze einer geordneten Haushaltswirtschaft sowie die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu beurteilen. Durch die aufsichtsrechtliche Prüfung soll neben der Einhaltung des haushaltsrechtlichen Rahmens auch eine nachhaltige Haushaltswirtschaft der Kommunen erreicht werden. Ziel ist es, Gefährdungen der geordneten Haushaltswirtschaft und Risiken für ihre Zukunft mithilfe der aufsichtsrechtlichen Prüfung frühzeitig zu erkennen.

Kennzahlen stellen in diesem Zusammenhang Zahlen dar, die in aggregierter Form über relevante Sachverhalte und Entwicklungen informieren. Als ihre Wesensmerkmale sind demgemäß der Informationscharakter, die quantitative Form sowie die spezifische, verdichtete Art der Information anzusehen.

Die hier beschriebenen Kennzahlen sollen eine Bewertung des jeweiligen Kommunalhaushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Kommune nach einheitlichen Kriterien vereinfachen. Neben den bisherigen Instrumenten dienen sie den Kommunalaufsichtsbehörden zusätzlich zur Beurteilung der kommunalen Haushalte.

Bei Anwendung der Kennzahlen ist zu berücksichtigen, dass sie sich nur auf einen Ausschnitt aus der Realität fokussieren. Die Bildung und Auswertung von Kennzahlen lässt sich daher als spezifische Form einer Modellanalyse interpretieren, bei der vereinfachende Annahmen getroffen werden, die die Aussagekraft einschränken können. Einzelne Kennzahlen und daraus abgeleitete Beurteilungen können eine geringe Aussagekraft haben, da möglicherweise relevante Einflussgrößen, Zusammenhänge und Ursachen nicht berücksichtigt werden. Interkommunale Vergleiche sind auch auf der Basis von Kennzahlen nur mit Einschränkungen möglich, da die kommunale Landschaft zu unterschiedlich ausgeprägt ist:

  • Unterschiedlich einwohnerstarke Kommunen sind nicht direkt vergleichbar, weil sie je nach Größe mehr oder weniger Aufgaben wahrnehmen. In den großen Städten konzentrieren sich zentralörtliche Einrichtungen (Theater, Museen usw.), die auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Umlandes mitgenutzt werden. Entsprechend sind die Aufwendungen in den zentralen Orten höher als in den kleineren Kommunen.
  • Gleiches gilt für den Vergleich von kreisfreien und großen selbständigen Städten, selbständigen und den übrigen kreisangehörigen Gemeinden. Sie sind nicht unmittelbar vergleichbar, da sie unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen.
  • Auch bei Kommunen mit gleicher Größe und gleichem Status ergeben sich z. T. signifikante Unterschiede, die sich einerseits aus der unterschiedlichen Aufgabenverteilung zwischen den Landkreisen/der Region Hannover und den kreis- oder regionsangehörigen Kommunen (insbesondere bei den Schulen) ergeben. Es kann erhebliche Differenzen geben, die aus der Eigen- oder Fremderledigung von Aufgaben (insbesondere bei den Kindertagesstätten) resultieren.
  • Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Kommunen in sehr unterschiedlichem Ausmaß Ausgliederungen vorgenommen haben, sodass der Kernhaushalt nur noch eine begrenzte Aussagefähigkeit beinhalten kann. Insbesondere in größeren Kommunen kann ein wesentlicher Teil des Personals, der Investitionen und der Schulden in diesen „Auslagerungen“ gefunden werden. Entsprechend niedriger sind die Merkmalsausprägungen in den Kernhaushalten.

Bei der Auswertung der Kennzahlen ist daher darauf zu achten, dass diese nur im Zusammenhang mit anderen Kennzahlen und weiteren Informationen interpretiert werden. Die auftretenden Unterschiede sind in einem ersten Schritt zu erklären und erst anschließend zu bewerten. Nur so sind belastbare Aussagen über einen Haushalt möglich und gleichzeitig wird so die Gefahr von Fehlinterpretationen vorgebeugt.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, Zeitreihen für die einzelnen Kommunen zu bilden und zu bewerten. Hieraus können spezifische Erkenntnisse für die mittel- und langfristige Entwicklung gewonnen werden.

Der Nutzen von Kennzahlen liegt in einer standardisierten Interpretationshilfe für den kommunalen Haushalt. Dadurch lassen sich unter Zuhilfenahme weiterer Informationen, zeitnah tragfähige Aussagen über einen kommunalen Haushalt machen.

Kennzahlen

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Bei Landkreisen, der Region Hannover und Samtgemeinden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie den Gemeinden zufließen, ist die Steuerquote durch eine „Allgemeine Umlagenquote“ zu ersetzen.

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