IDW widerspricht Bundesrechnungshof in Bezug auf die Einführung der EPSAS

Im November 2017 hat der Bundesrechnungshof einen Sonderbericht zu den europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) veröffentlicht, und darin festgehalten, dass die Bundesregierung „auf europäischer Ebene ihr politisches Gewicht einbringen und die verbindliche Einführung von EPSAS in Deutschland verhindern“ sollte. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) widerspricht dieser Einschätzung und fordert „eine transparente und generationengerechte Rechnungslegung im öffentlichen Sektor“. In seinem ausführlichen Schreiben an den Bundesrechnungshof kritisiert das IDW: die Leugnung der Vorteile einer periodengerechten doppelten Buchführung und Ablehnung der Doppik aufgrund der ggf. erforderlichen Ermessensentscheidungen, das Fehlen der Differenzierung der Kosten der Einführung der doppelten Buchführung und der Kosten anderer längst überfälliger Modernisierungen, Fehlaussagen zur Zusammensetzung des IPSASB und Kritik an der Expertise von Wirtschaftsprüfern, Gleichsetzung der IPSAS mit den IFRS ohne Anerkennung der Anpassung für den öffentlichen Sektor, einseitige Hervorhebung der Vorteile des Vorsichtsprinzips, das auch in der Doppik gelten kann, allein im […]

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Bundesrechnungshof lehnt EPSAS-Einführung ab

Die Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes vom 15.11.2017 im ganzen Wortlaut: EU-Kommission greift zur falschen milliardenteuren Therapie Bundesrechnungshof lehnt Harmonisierungsprojekt der EU-Kommission zur Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards ab: Das Ziel einer nachhaltigen Tragfähigkeit öffentlicher Haushalte wird verfehlt. „Um Staatsschuldenkrisen in der Europäischen Union zu vermeiden, ist eine solide Haushaltspolitik unerlässlich. Diese lässt sich nicht durch ein wie auch immer geartetes Rechnungslegungssystem erzwingen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts zur angestrebten Harmonisierung der Rechnungslegung in der EU. Die Europäische Kommission will mit diesem Projekt verlässlichere Finanzdaten aus den Mitgliedstaaten erhalten und so deren Haushalte besser überwachen. Die Ausgaben hierfür sollen allein für Deutschland bei mehr als 3 Milliarden Euro liegen. „Bei der Haushaltsüberwachung“ – so Scheller – „hat die EU jedoch kein Erkenntnisproblem, sondern ein Vollzugsdefizit. Es mangelt in vielen Fällen an gelebter Haushaltsdisziplin in den EU-Mitgliedstaaten und der Bereitschaft, zum Teil harte politische Entscheidungen zu treffen und […]

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