IM-MV: Doppik-Erleichterungsgesetz

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Das Kabinett hat heute (12.02.2019) den Gesetzentwurf zu einem Doppik-Erleichterungsgesetz beschlossen. Damit ist der Weg freigemacht für die Beratung im Landtag. Seit nunmehr sieben Jahren führen alle Kommunen im Land ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik. Das doppische Gemeindehaushaltsrecht hat sich grundsätzlich bewährt, dennoch hat die Praxis gezeigt, dass an der einen oder anderen Stelle im Interesse vor allem der kleineren Gemeinden Anpassungen sinnvoll sind, um den Aufwand zu reduzieren. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Europa wurde in enger Zusammenarbeit mit Vertretern aller kommunalen Ebenen erarbeitet und enthält zweckmäßige Rechtsanpassungen und Deregulierungen. Im Kern geht es darum, Standards zu senken, die Transparenz der Doppik zu verbessern, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen beziehungsweise flexibler zu gestalten und die Rechtssicherheit bei den Kommunen als Anwender zu stärken. Zudem wird auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, Fehler von Haushaltssatzungen auch nach Ablauf des Haushaltsjahres […]

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