Pflicht zur Erhebung von Straßen(ausbau)beiträgen
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat ein – m.E. – wegweisendes Urteil gesprochen. Und zwar geht es um die langjährige Diskussion, ob eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßen(ausbau)beiträgen bestehe. Grundsätzlich ist wohl davon auszugehen, dass diese nicht besteht. So bestimmt beispielsweise § 111 Abs. 5 Satz 3 NKomVG, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und Beiträgen für öffentliche Spielplätze nicht besteht. Gleichzeitig hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.03.2017 (9 LC 180/15) ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit der Straßenausbaubeiträge bestätigt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist zur Überzeugung gelangt, dass sich dieses Recht in dem Falle eines defizitären Haushalts zu einer Pflicht wandelt. Dem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes liegt folgender Sachverhalt zugrunde (sehr kurzgefasst): Die Kommunalaufsicht hat die defizitäre kreisangehörige Stadt aufgefordert, alle vertretbaren und gebotenen Möglichkeiten der Entgeltbeschaffung auszuschöpfen. In einem zweiten Schritt wollte die Kommunalaufsicht durch Erlass der entsprechenden Straßenausbaubeitragssatzung die Erhebung von Beiträgen bewirken. Die ka. Gemeinde sah sich in ihrem Recht auf […]
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