3 Ordentliche Erträge
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30 Steuern und ähnliche Abgaben
301 Realsteuern
3011 Grundsteuer A
- land- und forstwirtschaftliche Betriebe
3012 Grundsteuer B
- sonstige Grundstücke
3013 Gewerbesteuer
- Gewerbesteuerumlage in 4341
302 Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern
3021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
3022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
303 Sonstige Gemeindesteuern
3031 Vergnügungssteuer
3032 Hundesteuer
3033 Jagdsteuer
- Jagd- und Fischereiabgabe
3034 Zweitwohnungssteuer
3039 Sonstige örtliche Steuern
- (Hierzu gehören z. B. Schankerlaubnissteuer, Verpackungssteuer, Getränkesteuer, welche zur Zeit in Niedersachsen nicht zugelassen sind.)
304 Steuerähnliche Erträge
- (soweit nicht zweckgebunden)
3049 Sonstige steuerähnliche Erträge
- Ablösung der Naturaldienste durch Bezahlung
- Erträge aus der Befreiung vom Feuerlöschdienst
- Nicht verteilte Erträge aus Jagdpacht, Pferchgelder, Weidegelder, Fischereipacht usw.
- Zweckgebundene Abgaben in 3361
305 Ausgleichsleistungen
3052 Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- Die durch das Land an die Kommunen weiterzuleitenden Zahlungsleistungen aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sind hier nachzuweisen.
31 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
311 Schlüsselzuweisungen
3111 Schlüsselzuweisungen vom Land
312 Bedarfszuweisungen
3121 Bedarfszuweisungen vom Land
- Zuweisungen für laufende Zwecke in 3141, für Investitionen in 6811
313 Sonstige allgemeine Zuweisungen
- Zuweisungen ohne Zweckbindung, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs
3130 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Bund
3131 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land
- Zuweisungen als pauschalierte Entgelte für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis
- Finanzzuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinden und Landkreise; Zuweisung (Überlassung) der Verwaltungseinnahmen nach Kosten- und Gebührengesetzen, der Geldbußen und Verwarnungsgelder.
- Zuweisung des Landes aus dem Aufkommen an der Grunderwerbsteuer
- Zuweisung für kommunale Zusammenschlüsse, soweit nicht Schlüsselzuweisungen
- Zuweisungen des Aufkommens an der Spielbankabgabe
- Aufwandsausgleich gem. § 14 h Abs. 3 NFAG (siehe: LSN-Rundschreiben 2/2020)
- Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen gem. § 14 g NFAG im Rahmen des kommunalen Hilfsprogramms (siehe LSN-Rundschreiben Nr. 2/2020 und 3/2020)
- Ausgleichsbetrag gem. § 14 j Abs. 3 NFAG (Ausgleich von Ausfällen bei der Einkommensteuer durch den Kinderbonus) (siehe NSGB-Rundschreiben Nr. 217/2022 vom 05.10.2022, Az.: 20 30 06, 20 30 10)
3132 Sonstige allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
314 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
- Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen bei 681
3140 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund
- Zuweisungen zur Förderung des Verkehrs, für Aufgaben der Jugendhilfe, für kulturelle Einrichtungen, zu den Kosten der Untersuchung zur Stadterneuerung und -entwicklung , Lastenausgleich, ERP-Sondervermögen
3141 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land
- Zuweisungen für Schulen und andere Bildungseinrichtungen, zu den Kosten der Schülerbeförderung, für Kindergärten, Krankenhäuser, Gesundheitsämter, den Betrieb von Theatern und anderen kulturellen Einrichtungen, für Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe, für soziale Maßnahmen, z.B. Maßnahmen der Erholungsfürsorge für Mütter, Kinder und Jugendliche, Erholungskuren für minderbemittelte alte Menschen, Maßnahmen des Jugendschutzes, für laufende Zwecke aus der Abwasserabgabe, für die Straßenunterhaltung, für den öffentlichen Personennahverkehr (soweit nicht an Verkehrsunternehmen)
- Personalkostenzuschüsse
- Betriebskostenzuschüsse
- Kindergartenzuschüsse an die Stadt- und Landkreise sowie an die Gemeinden
- Erträge aus der Verrechnung nach § 10 Abs. 3 Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
- Die Integrationspauschale wird gebucht bei Produktgruppe 351 „Sonstige soziale Hilfen und Leistungen“ oder Produktgruppe 361 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“ bzw. Produktgruppe 365 „Tageseinrichtungen für Kinder“, wenn die Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Kräfte in den betreuungsgruppen oder zur Qualifizierung der Zusatzkräfte eingesetzt werden.
- EDV-Administration in Schulen („Corona-Ausgleich“) gem. § 14 h Abs. 2 NFAG (siehe: LSN-Rundschreiben 2/2020)
- Außerordentliche Wirtschaftshilfe im Rahmen der Corona-Pandemie („November- und Dezemberhilfe“) an kommunale Einrichtungen und Betriebe
- siehe LSN-Rundschreiben 1/2021 vom 25.03.2021
3142 Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden
- Zuweisungen für Schulen und andere Bildungseinrichtungen, für kulturelle Einrichtungen, soziale Leistungen, auch nach dem Schwerbehindertengesetz, für Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und dgl.
- Verwaltungs- und Betriebskostenumlagen
- Die Integrationspauschale wird gebucht bei Produktgruppe 351 „Sonstige soziale Hilfen und Leistungen“ oder Produktgruppe 361 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“ bzw. Produktgruppe 365 „Tageseinrichtungen für Kinder“, wenn die Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Kräfte in den betreuungsgruppen oder zur Qualifizierung der Zusatzkräfte eingesetzt werden.
3143 Zuweisungen für laufende Zwecke von Zweckverbänden und dergl.
- Verwaltungs- und Betriebskostenumlagen
3144 Zuweisungen für laufende Zwecke von gesetzlichen Sozialversicherungen
- (Förderung für investive Zwecke (§ 279 a SGB III) bei 6814)
- Eingliederungshilfe von der Bundesagentur für Arbeit/den Trägern der Unfall- oder Rentenversicherung (§§ 33-43 SGB IX, §§ 88-92 SGB III, nicht SGB II). Investive Zuweisungen bei 6814.
3145 Zuschüsse für laufende Zwecke von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
3146 Zuschüsse für laufende Zwecke von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
- z. B. Förderungszuschüsse von Sparkassen
3147 Zuschüsse für laufende Zwecke von privaten Unternehmen
- Spenden, Förderungszuschüsse
3148 Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen
- von Kirchen für Kindergärten
- von Jagdgenossenschaften für die Unterhaltung von Feldwegen
- von rechtsfähigen Vereinen oder Berufsorganisationen für Schulen
- Zweckgebundene Zuschüsse auch aus Spenden, Schenkungen, Erbschaften
- Erträge von rechtlich selbständigen Stiftungen
316 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuwendungen
3161 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuwendungen
3162 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Sammelposten
- Entfällt ab Haushaltsjahr 2025. Für Betriebe gewerblicher Art gelten die steuerrechtlichen Vorschriften.
318 Allgemeine Umlagen
3180 Allgemeine Umlagen von gemeindefreien Gebieten
[3181] Allgemeine Umlagen vom Land
- findet in Niedersachsen keine Anwendung
3182 Allgemeine Umlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
31821 Kreisumlage, Regionsumlage
31822 Samtgemeindeumlage
319 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen
3191 Leistungsbeteiligung für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Erträge aus Ausgleichsleistungen des Bundes nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II. Zweckbezogene Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung werden über die Länder den Kommunen zugewiesen und sind als „Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende“ nachzuweisen
- Zahlungsleistungen des Bundes nach § 6b Abs. 2 SGB II zu den von Optionskommunen übernommenen Leistungen für die „Leistungsbeteiligung beim Arbeitslosengeld II nach §§ 19 ff. SGB II (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung)“ / Optionskommunen
- Zahlungsleistungen des Bundes nach § 6b Abs. 2 SGB II zu den von Optionskommunen übernommenen Leistungen für die „Leistungsbeteiligung bei der Eingliederung von Arbeitsuchenden nach § 16 SGB II und §§ 16b bis 16g Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und 6, Abs. 3 und Abs. 4 SGB II“ /Optionskommunen
- Zahlungsleistungen des Bundes nach § 6b Abs. 2 SGB II zu den von Optionskommunen übernommenen Leistungen für die „Leistungsbeteiligung bei der Eingliederung von Arbeitsuchenden nach § 16d SGB II“ (AGH-M)/Optionskommunen
32 Sonstige Transfererträge
- Zu 321 und 322
- Alle Kostenersätze (inkl. Kostenbeitrag, Aufwendungsersatz, Ersatzleistung), die in den Sozialleistungsgesetzen vorgesehen sind, soweit sie den vollen oder teilweisen Ersatz einer sozialen Leistung darstellen und von privaten Personen stammen, also vom Hilfeempfänger selbst, von dessen unterhaltspflichtigen Angehörigen oder sonstigen Verpflichteten. Hierher gehören auch Kostenersätze von Sozialleistungsträgern, die rechtlich dem Versicherten zustehen, auch in solchen Fällen, in denen diese Ersätze lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen als Kostenbeiträge direkt an den Sozialhilfeträger überwiesen werden, z. B. als Renten von Heimbewohnern, Zuschüsse der Krankenkassen zu Erholungsmaßnahmen, Wohngeld.
- Ersatz rückzahlbarer Hilfen (Darlehen), die im Rahmen der Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge gewährt wurden.
321 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen und von Eingliederungshilfen für behinderte Menschen (SGB IX)
- Fassung bis 2019: 321 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen
3211 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz
- Kosten- bzw. Aufwendungsersatz aus eigenen Einkommen oder Vermögen der Hilfeempfänger, Ehegatten, der Eltern oder Erben“
3212 Übergeleitete Ansprüche und Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
3213 Leistungen von Sozialleistungsträgern
3214 Sonstige Ersatzleistungen
3215 Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung von Darlehen)
- Kostenerstattungen von anderen Trägern (z.B. 106-112 SGB XII) bei 348
322 Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen
3221 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz
- Kosten- bzw. Aufwendungsersatz aus eigenen Einkommen oder Vermögen der Hilfeempfänger, Ehegatten, der Eltern oder Erben
3222 Übergeleitete Ansprüche und Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
3223 Leistungen von Sozialleistungsträgern
3224 Sonstige Ersatzleistungen
3225 Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung von Darlehen)
323 Schuldendiensthilfen
- Beihilfen zur Schuldentilgung (Zins- und Tilgungsleistungen)
- Zins- und Tilgungsleistungen können im Ergebnishaushalt nur im Zusammenhang mit abnutzbaren Vermögensgegenständen gebucht werden (der Tilgungsanteil dient zur Neutralisierung der Abschreibung). Bei nichtabnutzbaren Vermögensgegenständen wird lediglich der Zinsanteil in 323 gebucht, der Tilgungsanteil wird gegen Reinvermögen in 2001 gebucht. Sollte eine Aufteilung zwischen Zinsen und Tilgung nicht möglich sein, dann ist eine sachgerechte Schätzung vorzunehmen.
3230 Schuldendiensthilfen vom Bund
3231 Schuldendiensthilfen vom Land
3232 Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
3233 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden und dergl.
3234 Schuldendiensthilfen von gesetzlichen Sozialversicherungen
3235 Schuldendiensthilfen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
3236 Schuldendiensthilfen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
3237 Schuldendiensthilfen von privaten Unternehmen
3238 Schuldendiensthilfen von übrigen Bereichen
329 Andere sonstige Transfererträge
3291 Andere sonstige Transfererträge
33 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
331 Verwaltungsgebühren
3311 Verwaltungsgebühren
- Öffentlich-rechtliche Entgelte für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen im engeren Sinne (Amtshandlungen), z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren, Gebühren für die Bauüberwachung, Baugenehmigung, Feuerschau, Gebühren für Beglaubigungen, für Erlaubnisscheine, Ersatzvornahmen usw., Vermessungs-(Abmarkungs-) gebühren, Fischereigebühren.
- Der Ersatz von besonderen Auslagen kann mit den Verwaltungsgebühren zusammen ausgewiesen werden.
- Entschädigungen für die Erhebung von Beiträgen u. ä. für andere (oft Gebühren genannt) in 648-. Säumniszuschläge, Stundungszinsen u. ä. in 3562.
332 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
3321 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
- Hier sind öffentlich-rechtliche Entgelte aufgrund einer Satzung zu buchen. Privatrechtliche Entgelte siehe 3461.
- Entgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, z. B. Entgelte für die Lieferung von Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, einschließlich Grundgebühren, Zählermiete, der Verkehrsunternehmen, für EDV-Leistungen, für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Feuerwehr, des Fuhrparks, Müllabfuhr, der Tierkörperbeseitigung, der Fleischbeschau, sowie der Einrichtungen des Schlacht- und Viehhofs, Straßenreinigung, des Bestattungswesens, für die Sondernutzung von Straßen, Abwasserbeseitigung (einschl. Einnahmen aus der Abwälzung der anstelle von Einleitern zu entrichtenden Abwasserabgabe; für die Arbeiten zur Unterhaltung von Straßen, Anlagen und dgl., für Pflege von Gräbern, für die Herstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser, Abwasser. Anschlussbeiträge in 6891. für bakteriologische Untersuchungen, Parkgebühren, Wiegegebühren, Zuchttierumlagen. (Sofern privatrechtlich bei Konto 3461).
- Pflegegelder der Krankenhäuser ohne Sonderrechnungen, der Alten- und Pflegeheime und sonstiger Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe, auch Einkaufsgelder (soweit nur für Unterkunft in 3411)
- Entgelte von Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen für die Gewährung von Leistungen in Gemeinschaftseinrichtungen
- Kindergartenbeiträge
336 Zweckgebundene Abgaben
3361 Zweckgebundene Abgaben
- Kurtaxe, Kurbeiträge oder ähnliche Entgelte zur Finanzierung öffentlicher Anlagen u.a., Fremdenverkehrsabgabe, -beiträge, soweit zweckgebunden
33611 Tourismusbeiträge
- bis 2019: Fremdenverkehrsbeiträge
33612 Gästebeiträge
- bis 2019: Kurbeiträge
337 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte
3371 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und ähnliche Entgelte
338 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich
3381 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich
- Zur Planung und ergebniswirksamen Buchung der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich
- Bei Abweichung als Feststellung des Jahresergebnisses kann ohne eine ergebniswirksame Buchung eine direkte Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich erfolgen
34 Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen
341 Mieten und Pachten
3411 Mieten und Pachten
- Erträge aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Wohn- und Geschäftsräumen, Schulräumen (auch Dienst- und Werkswohnungen, Altenwohnungen), von Betriebsanlagen, Garagen, Standplätzen auf Märkten und Messen, Reklameflächen
- Entgelte für die Überlassung von Inventar in vermieteten Räumen, besondere Ersätze für Nebenleistungen im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen
- Erträge aus Erbbaurecht und Erbpacht sowie Jagd- und Fischereipacht aus eigenen Grundstücken
- Mietwert der freien Wohnung des Anstalts- und Pflegepersonals sowie der auf die Dienstbezüge angerechneten Dienstwohnung
342 Erträge aus Verkauf
3421 Erträge aus Verkauf
- Dazu gehören:
- Erträge aus dem Verkauf beweglicher Sachen, die als Vorräte erfasst waren.
- Erträge aus dem Verkauf von beweglichen Vermögensgegenständen bis 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer, die selbständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen (§ 47 (5) KomHKVO).
- (Für Betriebe gewerblicher Art (BgA) gelten die steuerrechtlichen Vorschriften (insbes. § 6 EStG)).
- Erträge aus dem Verkauf von Drucksachen und Waren aller Art (z. B. Familienstammbücher).
- Entgelte für Veranstaltungsprogramme u.dgl. können auch zusammen mit den anderen Entgelten für die Veranstaltung bei 3321 nachgewiesen werden.
- Erlöse für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugnisse sowie für Tiere, für Erzeugnisse und Leistungen von Werkstätten, aus der Abgabe von Gegenständen von Materialbeschaffungsstellen (z. B. Bauhof, Zentralapotheke in Krankenhäusern), für Altmaterial, aus der Abgabe von Verpflegung an Bedienstete und Gäste
- Hinweise:
- Erträge aus dem Verkauf von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 Euro (für BgAs gelten die steuerrechtlichen Vorschriften) gehören in der Finanzrechnung in Kontenart 683.
- Entgelte für die Lieferung von Strom, Gas, Fernwärme, Wasser u.a. bei 3321
346 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
3461 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
- Privatrechtliche Leistungsentgelte, für die keine Satzungen vorliegen. Öffentlich-rechtliche Entgelte siehe 3321.
- Empfangene Schadensersatzleistungen für Reparaturschäden, für Schäden an geringwertigen Vermögensgegenständen und für Schäden an Vermögensgegenständen, die im Sammelposten gebucht wurden (für Betriebe gewerblicher Art gelten die steuerrechtlichen Vorschriften). (Empf. Schadensersatzleistungen für Vermögensschäden in 5012. Einzahlungen Schadensersatzleistungen für Vermögensschäden in 6821, 6831-).
- Wenn Schadensersatzleistungen im ordentlichen Ergebnis bei 3461 gebucht werden, dann werden Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden ebenfalls im ordentlichen Ergebnis gebucht.
- Erträge für Beratungen, aus Werkverträgen, aus Regressansprüchen
- Ablieferungen aus Nebentätigkeiten, Tantiemen aus der Ausübung einer Aufsichtsratstätigkeit
- Ersätze für die Benutzung von Anstaltseinrichtungen, wie Anteile der Kommunen an den Liquidationserlösen der Krankenhausärzte und -Belegärzte
- Ersätze für die private Nutzung öffentlicher Fernsprecheinrichtungen
- Eintrittsgelder zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen. Entgelte für Veranstaltungsprogramme und dgl. können zusammen mit den Benutzungsgebühren oder ähnlichen Entgelten ausgewiesen werden. (Soweit nicht auf Grund von Satzungen erhoben. In diesem Falle unter Kontengruppe 33 zuzuordnen.)
348 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen
- Erstattungen sind Ersatz für Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, die eine Stelle für eine andere erbracht hat.
- Einnahmen aus Verkauf in 3421 und 683-, Mieten und Pachten in 3411, Zuweisungen für laufende Zwecke in 314-
3480 Erstattungen vom Bund
- Anteil des Bundes an den bzw. Erstattungen von Kosten der Krankenversorgung nach § 276 LAG und anderer abrechnungsfähiger Leistungen, der Sozialhilfeträger, der Kriegsfolgenhilfe, auch rückzahlbare Hilfen, der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland, Ausgaben im Rahmen des Katastrophenschutzes, soweit nicht für Rechnung des Bundes Ausgaben für den Unterhalt von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes
- Versorgungslasten
3481 Erstattungen vom Land
- Erstattung von
- Kosten für Wahlen, Zählungen, Volksentscheide u.ä.; Dienstbezügen und Versorgungslasten, Schülerbeförderungskosten; Verwaltungsaufwand i.Z.m. der Durchführung des Abwasserabgabengesetzes und der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe
- von sozialen Leistungen, wie Erstattungen nach §§ 103 ff. SGB XII, der von dem örtlichen Träger der Sozialhilfe auftragsweise erbrachten Leistungen nach § 100 SGB XII, der von den Fürsorgestellen im Auftrag der Hauptfürsorgestellen erbrachten Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Erholungs- und Wohnungshilfe)
- Ausgaben für den Unterhalt von Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen in der Baulast des Landes
- Schulkosten auf Grund öffentlich-rechtlicher Vereinbarung oder Gesetze
- Pauschale für die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
- Belastungsausgleich für die Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)
- Der pauschale Belastungsausgleich nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist je zur Hälfte zu buchen auf die Produktgruppen 112 „Ordnungsangelegenheiten“ und Produktgruppe 414 „Maßnahmen zur Gesundheitspflege“ auf den Konten 3481/6481 „Erstattungen vom Land“.
- Sollte jedoch die finanzielle Belastung anteilsmäßig anders eingeschätzt werden, kann der Belastungsausgleich auch zu anderen Prozentsätzen erfolgen.
- siehe auch Rundschreiben Nr. 1/2018 des LSN vom 24.05.2018
- Entschädigungsleistungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte können ansteckungs- bzw. krankheitsverdächtigen Arbeitnehmern und Selbständigen ein Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäne (Absonderung) anordnen, um eine schnelle Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern.
Arbeitnehmer erhalten dann gem. § 56 (2) IfSG für die ersten 6 Wochen von ihrem Arbeitgeber eine Entschädigungszahlung in Höhe des Verdienstausfalls. Die ausgezahlten Beträge werden auf Antrag dem Arbeitgeber gem. § 56 (5) IfSG von dem zuständigen Gesundheitsamt erstattet.
Selbständige stellen direkt einen Antrag beim zuständigen Landkreis oder bei der zuständigen kreisfreien Stadt. Die zuständigen Behörden wiederum erhalten eine entsprechende Erstattung vom Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. - siehe dazu Rundschreiben 1/2020 des LSN vom 03.04.2020
- Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte können ansteckungs- bzw. krankheitsverdächtigen Arbeitnehmern und Selbständigen ein Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäne (Absonderung) anordnen, um eine schnelle Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern.
- Landesmittel für die Schutzausstattung zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wenn Aufwendungen unter 4271; wenn Aufwendungen unter (5111), dann Erträge unter (5019) (LSN-Rundschreiben 1/2021)
3482 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
- Erstattung von Kosten für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen und bei gemeinsamer Aufgabenerfüllung (z.B. Bürgermeister in Personalunion, EDV) Schulkosten (Gastschulbeiträge) bei öffentlich-rechtlicher Vereinbarung oder auf Grund Gesetzes
- Kosten des Feuerwehreinsatzes
- Aufwendungen für die Straßenunterhaltung
- Anteil an den Versorgungslasten
- Erstattungen zwischen den Trägern sozialer Leistungen
- Erstattung der Aufwendungen von Jugendämtern kreisangehöriger Gemeinden
- Erstattung für gemeinsame Unterhaltung und Mitbenutzung von Sportstätten, Kläranlagen, Friedhöfen u.a.
- Pauschalierte Entgelte für allgemeine Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
- Erstattungen für die Errichtung und den Betrieb dezentraler Impfzentren, wenn Aufwendungen als ordentliche Aufwendungen gebucht wurden. Wenn Aufwendungen außerordentlich unter (5111) gebucht wurden, dann Erträge unter (5019).
- siehe LSN-Rundschreiben 1/2021 vom 25.03.2021
3483 Erstattungen von Zweckverbänden und dergl.
- Erstattung von Verwaltungskosten, Schulkosten bei öffentlich-rechtlicher Vereinbarung
- Gastschulbeiträge, Entschädigung für Schulbusmitbenutzung
- Entschädigung von Abwasserzweckverbänden für Mitbenutzung der Kläranlage
- Verwaltungskostenerstattung von Sparkassenzweckverbänden bei 3486
3484 Erstattungen von gesetzlichen Sozialversicherungen
- Verwaltungskostenentschädigungen von Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung
3485 Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen
- Erstattung von Verwaltungskosten durch Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Krankenhäuser und Kliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen
3486 Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
- Erstattungen von Sparkassen und Sparkassenzweckverbänden
- Erstattungen von kommunalen Versorgungskassen und -verbänden sowie Trägern der öffentlichen Zusatzversorgung
3487 Erstattungen von privaten Unternehmen
- Erstattungen von Brandversicherungsanstalten, Genossenschaften, Versicherungen und dgl. Für die Einziehung von Beiträgen
3488 Erstattungen von übrigen Bereichen
- Erstattungen von Berufsvertretungen, Innungen, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern
- Erstattungen von Stiftungen und Verbänden für Verwaltungskosten
35 Sonstige ordentliche Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit
351 Konzessionsabgaben
3511 Konzessionsabgaben
- Konzessionsabgaben von wirtschaftlichen Unternehmen
[352] Erstattung von Steuern
[3521] Erstattung von Steuern
(354) Erstattung von Körperschaftssteuer
- gültig bis 2019, ab 2020 gestrichen
(3541) Erstattung von Körperschaftssteuer
- gültig bis 2019, ab 2020 gestrichen
356 Besondere Erträge
3561 Bußgelder
- Verwarnungs- und Bußgelder
- Zwangsgelder
- Sühnegelder aus Schiedsmannverfahren
- Disziplinarstrafen
- Ordnungsstrafen
3562 Säumniszuschläge u. ä.
- Säumniszuschläge, Stundungs-, Verzugs- und Prozesszinsen, Beitreibungsgebühren und Nebenforderungen, soweit diese Einzahlungen nicht bei der Hauptforderung gebucht werden.
3563 Erträge aus der Inanspruchnahme von Gewährverträgen und Bürgschaften
- z. B. Avalprovision
[3564] Fehlbelegungsabgabe
- Soweit es sich um die den Gemeinden zustehenden Beträge handelt
- Verwaltungskostenerstattungen für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe bei 6481
- findet in Niedersachsen keine Anwendung
357 Weitere Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
3571 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten
3572 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Bewertungsausgleich
- Die Verrechnung ist im Anhang darzustellen.
358 Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
3581 Erträge aus Zuschreibungen
- Erträge aus Zuschreibungen wegen nachgeholter Instandhaltung. Wertveränderung bei Sachanlagen wegen unterlassener Instandhaltung bei Konto 4471.
3582 Erträge wegen Inanspruchnahme oder Herabsetzung von Rückstellungen
- Erträge wegen Inanspruchnahme oder Herabsetzung von Rückstellungen (ursprüngliche Rückstellung war zu hoch bemessen), soweit mit der Inanspruchnahme oder Herabsetzung regelmäßig gerechnet werden muss (z.B. bei Pensionsrückstellungen, Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs, Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, Rückstellungen für geleistete Überstunden). Die Erträge wegen Inanspruchnahme oder Herabsetzung sind den jeweiligen Produktgruppen zuzuordnen.
- Bei Auflösung von Rückstellungen Konto (5022).
- Soweit die Rückstellung nicht vorrangig über ein Aufwandskonto in Anspruch genommen wird.
3583 Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
35831 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen)
35839 Sonstige weitere nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
359 Andere sonstige ordentliche Erträge
3591 Andere sonstige ordentliche Erträge
- Konventionalstrafen
- Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, Abfindungen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen
- Einnahmen aus der Freistellung von Wohnraum, Ablösebeträge
- Zinsen für zurückzuzahlende Zuwendungen
36 Finanzerträge
361 Zinserträge
- aus Darlehen (auch aus Darlehen, die im sozialen Bereich gegeben wurden) und inneren Darlehen aus Geldanlagen, z.B. Einlagen bei Kreditinstituten, festverzinslichen Wertpapieren, Bausparverträgen aus dem Giro- und Kontokorrentverkehr
- aus Restkaufgeldern/Kaufpreisresten, Forderungen aus Umlegungsgeschäften (Mehrwertausgleiche, z.B. bei Stadtsanierungsmaßnahmen), verrenteten Erschließungsbeiträgen, Erträgen aus der Anlage des Vermögens rechtlich unselbständiger Stiftungen
3610 Zinserträge vom Bund
3611 Zinserträge vom Land
3612 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden
3613 Zinserträge von Zweckverbänden und dergl.
3614 Zinserträge von gesetzlichen Sozialversicherungen
3615 Zinserträge von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
3616 Zinserträge von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
3617 Zinserträge von Kreditinstituten
3618 Zinserträge von übrigen inländischen Bereichen
3619 Zinserträge von ausländischen Bereichen
365 Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
3651 Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
- Gewinnablieferungen der eigenen wirtschaftlichen Unternehmen ohne Rücksicht auf deren Rechtsform
- Dividenden
- Ausschüttungen aus Beteiligungen (Gesellschafts- und Genossenschaftsanteile) an wirtschaftlichen Unternehmen mit Gemeinnützigkeitscharakter, z.B.
- Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften, Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften, Einkaufszentrale für öffentliche Büchereien in Reutlingen, Entwicklungsgesellschaften
- Gewinnanteile des Gesellschafters
- Rückvergütungen
- Anteile am Bilanzgewinn der Sparkassen
369 Sonstige Finanzerträge
3691 Verzinsung von Steuernachforderungen
- §233a AO
(3698) Finanzerträge aus Derivatgeschäften
3699 Weitere sonstige Finanzerträge
- Zinserträge aus der Anlage der Versorgungsrücklage
- Zinserträge aus gezahlten Sanierungsgeldern an die VBL
37 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
371 Aktivierte Eigenleistungen
3711 Aktivierte Eigenleistungen
372 Bestandsveränderungen
3721 Bestandsveränderungen
38 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
381 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
3811 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
- Erstattung von Kosten zwischen den Teilhaushalten. Diese Erträge müssen mit den Aufwendungen in 4811 übereinstimmen.