Kosten
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Entsprechen dem wertmäßigen periodischen Verbrauch von Einsatzgütern im Rahmen der betriebstypischen Tätigkeit. Neben dem wertmäßigen Kostenbegriff findet sich in der Betriebswirtschaftslehre auch der „pagatorische“ Kostenbegriff, der an reine Zahlungsvorgänge anknüpft, indem nur der Verbrauch von Produktionsfaktoren, der zu Ausgaben geführt hat, als Kosten definiert wird.
siehe auch § 59 Nr. 30 Nds. GemHKVO
Grundkosten
Kosten, die dem Zweckaufwand, d.h. der Differenz aus Gesamtaufwand abzüglich neutraler Aufwand entsprechen.
Fixe Kosten
Im Gegensatz zu variablen Kosten alle Kosten, die unabhängig von der Leistungsmenge (bzw. Produktion oder Ausbringungsmenge) anfallen. Man unterscheidet zwischen absolut fixen Kosten und intervallfixen Kosten.
Die absolut fixen Kosten fallen unabhängig von der Beschäftigung an, um die Betriebsbereitschaft aufrecht zu erhalten (z.B. Versicherungsprämien, Mieten und Leasingbeiträge).
Die intervallfixen Kosten verändern sich jedoch bei unterschiedlichen Beschäftigungsobergrenzen oder -untergrenzen sprunghaft (z.B. zusätzliche Anmietung einer Lagerhalle, zusätzliche Einstellung eines Mitarbeiters).
Kalkulatorische Kosten
Kosten, denen kein Aufwand (Zusatzkosten) oder Aufwand in einer anderen Höhe (Anderskosten) gegenübersteht; sie werden in der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) verrechnet (z.B.: kalkulatorische Mieten, Zinsen, Abschreibungen, Wagniskosten). Damit wird z.B. im Falle einer unentgeltlichen Nutzung von Räumen, Krediten oder Anlagegütern die damit normalerweise verbundene Kostenwirkung fingiert, um ein realistisches Bild über die Kosten zu erhalten, die der Betrieb verursacht.
Variable Kosten
Alle Kosten, die sich in Abhängigkeit von der erbrachten Leistung (von der Produktion, von der Ausbringungsmenge) ändern.
siehe auch: Kostenabweichung, Kostenarten, Kostenartenrechnung, Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR), Primärkosten, Sekundärkosten, Selbstkosten, Personalkosten, Sachkosten