NKF-Kennzahlenset

Für Nordrhein-Westfalen wurde ein NKF-Kennzahlenset veröffentlich. Die nachfolgenden Kennzahlen basieren auf dem Runderlass vom 01.10.2008. Ergänzend dazu wurde ein Handbuch zum NKF-Kennzahlenset NRW herausgegeben.

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die haushaltswirtschaftlichen Kennzahlen aus der überörtlichen Prüfung ausgewertet und veröffentlicht:

Analysebereiche

Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation

Aufwandsdeckungsgrad (ADG)

Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden.

Aufwandsdeckungsgrad =Ordentliche Erträge x 100
Ordentliche Aufwendungen

Ermittlung der Kennzahl

  • Ordentliche Erträge: Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 – 9 GemHVO NRW bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO NRW
  • Ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 – 15 GemHVO NRW bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO

Eigenkapitalquote 1 (EkQ1)

Die KennzahlEigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital). Die Kennzahl stellt einen wesentlichen Bonitätsindikator dar.

Eigenkapitalquote 1 =Eigenkapital x 100
Bilanzsumme

Ermittlung der Kennzahl


Eigenkapitalquote 2 (EkQ2)

Die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen haben einen Eigenkapitalcharakter. Deshalb wird die Eigenkapitalquote 1 erweitert um die Sonderposten.

Eigenkapitalquote 2 =(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen & Beiträge) x 100
Bilanzsumme

Ermittlung der Kennzahl


Fehlbetragsquote (FbQ)

Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen
Eigenkapitalanteil.

Fehlbetragsquote =Negatives Jahreergebnis x -100
(Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage)

Ermittlung der Kennzahl

  • Negatives Jahresergebnis: Summe aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis nach
    § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO NRW bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO NRW

Kennzahlen zur Vermögenslage

Infrastrukturquote (IsQ)

Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen.

InfrastrukturquoteInfrastrukturvermögen x 100
Bilanzsumme

Ermittlung der Kennzahl

  • Infrastrukturvermögen: Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO
  • Bilanzsumme: Summe der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO

Abschreibungsintensität (AbI)

Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.

AbschreibungsintensitätBilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Ermittlung der Kennzahl

Drittfinanzierungsquote (DfQ)

Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr.

DrittfinanzierungsquoteErträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100
Bilanzelle Abschreibungen auf Anlagevermögen

Ermittlung der Kennzahl


Investitionsquote (InQ)

Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen.

InvestitionsquoteBruttoinvestitionen x 100
Abgänge des AV + Abschreibungen AV

Ermittlung der Kennzahl


Kennzahlen zur Finanzlage

Anlagendeckungsgrad 2 (AnD 2)

Die Kennzahl Anlagendeckungsgrad 2 gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind.

Anlagendeckungsgrad 2(Eigenkapital + SoPo Zuwendungen & Beiträge + langfr. Fremdkapital) x 100
Anlagevermögen

Ermittlung der Kennzahl


Dynamischer Verschulungsgrad (DVsG)

Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer).

Dynamischer VerschulungsgradEffektivverschuldung
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (FP/FR)

Effektive Verschuldung

Gesamtes Fremdkapital
./. Liquide Mittel
./. kurzfristige Forderungen
Effektive Verschuldung

Ermittlung der Kennzahl

  • Gesamtes Fremdkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO
  • Liquide Mittel: Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO
  • Kurzfristige Forderungen: Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu entnehmen.
  • Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR): der nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo

Liquidität 2. Grades (Li2)

Die Kennzahl „Liquidität 2. Grades“ gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde.

Liquidität 2. Grades(Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100
kurzfristige Verbindlichkeiten

Ermittlung der Kennzahl:


Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ)

Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden.

Kurzfristige Verbindlichkeitsquotekurzfristige Verbindlichkeiten x 100
Bilanzsumme

Ermittlung der Kennzahl:

  • Kurzfristige Verbindlichkeiten: Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen.
  • Bilanzsumme: Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO

Zinslastquote (ZLQ)

Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.

ZinslastquoteFinanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen

Ermittlung der Kennzahl:


Kennzahlen zur Ertragslage

Nettosteuerquote (NSQ) und Allgemeine Umlagenquote (AUQ)

Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde »selbst« finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen.

Nettosteuerquote(Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzbet. Fond Dt. Einheit) x 100
Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage – Finanzbet. Fond Dt. Einheit

Ermittlung der Kennzahl:

Bei Kreisen und anderen Gemeindeverbänden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie den Gemeinden zufließen, ist die Netto-Steuerquote durch eine „Allgemeine Umlagenquote“ zu ersetzen.

Allgemeine UmlagenquoteAllgemeine Umlage x 100
Ordentliche Erträge

Ermittlung der Kennzahl:

  • Allgemeine Umlagen: die dafür zutreffenden Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO
    Dies sind Erträge aus der Kreisumlage einschließlich Mehrbelastung, der Jugendamtsumlage sowie ggf. der Landschaftsumlage und der Verbandsumlage RVR gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) Kontengruppe 41 zum RdErl. IM vom 24.02.2005.
  • Ordentliche Erträge: Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)

Zuwendungsquote (ZwQ)

Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.

ZuwendungsquoteErträge aus Zuwendungen x 100
Ordentliche Erträge

Ermittlung der Kennzahl:


Personalintensität (PI1)

Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird.

PersonalintensitätPersonalaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen

Ermittlung der Kennzahl:


Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI)

Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.

Sach- und DienstleistungsintensitätAufwendungen für Sach- und Dienstleistungsintensität x 100
Ordentliche Aufwendungen

Ermittlung der Kennzahl:


Transferaufwandsquote (TAQ)

Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her.

TransferaufwandsquoteTransferaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen

Ermittlung der Kennzahl: