NKF-Kennzahlenset
Seiteninhalt
Für Nordrhein-Westfalen wurde ein NKF-Kennzahlenset veröffentlich. Die nachfolgenden Kennzahlen basieren auf dem Runderlass vom 01.10.2008. Ergänzend dazu wurde ein Handbuch zum NKF-Kennzahlenset NRW herausgegeben.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die haushaltswirtschaftlichen Kennzahlen aus der überörtlichen Prüfung ausgewertet und veröffentlicht:
- Vergleich und Benchmark kleine kreisangehörige Kommunen
- Vergleich und Benchmark mittlere kreisangehörige Kommunen
- Vergleich und Benchmark große kreisangehörige Kommunen
- Vergleich und Benchmark kreisfreie Städte
Analysebereiche
- Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation
- Kennzahlen zur Vermögenslage
- Kennzahlen zur Finanzlage
- Kennzahlen zur Ertragslage
Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation
Aufwandsdeckungsgrad (ADG)
Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden.
Aufwandsdeckungsgrad = | Ordentliche Erträge x 100 |
Ordentliche Aufwendungen |
Ermittlung der Kennzahl
- Ordentliche Erträge: Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 – 9 GemHVO NRW bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO NRW
- Ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 – 15 GemHVO NRW bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO
Eigenkapitalquote 1 (EkQ1)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital). Die Kennzahl stellt einen wesentlichen Bonitätsindikator dar.
Eigenkapitalquote 1 = | Eigenkapital x 100 |
Bilanzsumme |
Ermittlung der Kennzahl
- Eigenkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW
- Bilanzsumme: Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW
Eigenkapitalquote 2 (EkQ2)
Die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen haben einen Eigenkapitalcharakter. Deshalb wird die Eigenkapitalquote 1 erweitert um die Sonderposten.
Eigenkapitalquote 2 = | (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen & Beiträge) x 100 |
Bilanzsumme |
Ermittlung der Kennzahl
- Eigenkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW
Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO NRW - Bilanzsumme: Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW
Fehlbetragsquote (FbQ)
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen
Eigenkapitalanteil.
Fehlbetragsquote = | Negatives Jahreergebnis x -100 |
(Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage) |
Ermittlung der Kennzahl
- Negatives Jahresergebnis: Summe aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis nach
§ 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO NRW bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO NRW
Kennzahlen zur Vermögenslage
Infrastrukturquote (IsQ)
Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen.
Infrastrukturquote | Infrastrukturvermögen x 100 |
Bilanzsumme |
Ermittlung der Kennzahl
- Infrastrukturvermögen: Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO
- Bilanzsumme: Summe der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO
Abschreibungsintensität (AbI)
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
Abschreibungsintensität | Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 |
Ordentliche Aufwendungen |
Ermittlung der Kennzahl
- Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen: die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung), die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen.
Diese Werte sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Liegt ein aktueller Anlagespiegel für die Analyse nicht vor, kann für die Ermittlung der Kennzahl auf die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) zurückgegriffen werden.
Drittfinanzierungsquote (DfQ)
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr.
Drittfinanzierungsquote | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100 |
Bilanzelle Abschreibungen auf Anlagevermögen |
Ermittlung der Kennzahl
- Erträge aus der Auflösung von Sonderposten: Erträge, die in einem unmittelbaren Bezug zu den Sonderposten der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO stehen.
Dies sind die entsprechenden Erträge gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 41 und 43 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005. - Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung), die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Liegt ein aktueller Anlagespiegel für die Analyse nicht vor, kann für die Ermittlung der Kennzahl auf die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) zurückgegriffen werden.
Investitionsquote (InQ)
Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen.
Investitionsquote | Bruttoinvestitionen x 100 |
Abgänge des AV + Abschreibungen AV |
Ermittlung der Kennzahl
- Bruttoinvestitionen: Summe der Zugänge des Anlagevermögens und der Zuschreibungen auf das Anlagevermögen gem. dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO
- Jahresabschreibungen auf Anlagevermögen und Abgänge des Anlagevermögens sind ebenfalls dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen.
Kennzahlen zur Finanzlage
Anlagendeckungsgrad 2 (AnD 2)
Die Kennzahl Anlagendeckungsgrad 2 gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind.
Anlagendeckungsgrad 2 | (Eigenkapital + SoPo Zuwendungen & Beiträge + langfr. Fremdkapital) x 100 |
Anlagevermögen |
Ermittlung der Kennzahl
- Eigenkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO
- Sonderposten Zuwendungen/Beiträge: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO
- Langfristiges Fremdkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO
- langfristige Verbindlichkeiten: nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, sie sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen
- Anlagevermögen: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO
Dynamischer Verschulungsgrad (DVsG)
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer).
Dynamischer Verschulungsgrad | Effektivverschuldung |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (FP/FR) |
Effektive Verschuldung
Gesamtes Fremdkapital |
./. Liquide Mittel |
./. kurzfristige Forderungen |
Effektive Verschuldung |
Ermittlung der Kennzahl
- Gesamtes Fremdkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO
- Liquide Mittel: Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO
- Kurzfristige Forderungen: Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu entnehmen.
- Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR): der nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo
Liquidität 2. Grades (Li2)
Die Kennzahl „Liquidität 2. Grades“ gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde.
Liquidität 2. Grades | (Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100 |
kurzfristige Verbindlichkeiten |
Ermittlung der Kennzahl:
- Liquide Mittel: Ansätze des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO
- Kurzfristige Forderungen: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO.
Die kurzfristigen Forderungen müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO). - Kurzfristige Verbindlichkeiten: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO).
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ)
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden.
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote | kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 |
Bilanzsumme |
Ermittlung der Kennzahl:
- Kurzfristige Verbindlichkeiten: Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen.
- Bilanzsumme: Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO
Zinslastquote (ZLQ)
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.
Zinslastquote | Finanzaufwendungen x 100 |
Ordentliche Aufwendungen |
Ermittlung der Kennzahl:
- Finanzaufwendungen: Aufwendungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
- Ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
Kennzahlen zur Ertragslage
Nettosteuerquote (NSQ) und Allgemeine Umlagenquote (AUQ)
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde »selbst« finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen.
Nettosteuerquote | (Steuererträge – GewSt.Umlage – Finanzbet. Fond Dt. Einheit) x 100 |
Ordentliche Erträge – GewSt.Umlage – Finanzbet. Fond Dt. Einheit |
Ermittlung der Kennzahl:
- Steuererträge: Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
- Ordentliche Erträge: Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
- Gewerbesteuerumlage und Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit:
Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen der Gemeinde gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) Kontengruppe 53 zum RdErl. IM vom 24.02.2005
Bei Kreisen und anderen Gemeindeverbänden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie den Gemeinden zufließen, ist die Netto-Steuerquote durch eine „Allgemeine Umlagenquote“ zu ersetzen.
Allgemeine Umlagenquote | Allgemeine Umlage x 100 |
Ordentliche Erträge |
Ermittlung der Kennzahl:
- Allgemeine Umlagen: die dafür zutreffenden Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO
Dies sind Erträge aus der Kreisumlage einschließlich Mehrbelastung, der Jugendamtsumlage sowie ggf. der Landschaftsumlage und der Verbandsumlage RVR gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) Kontengruppe 41 zum RdErl. IM vom 24.02.2005. - Ordentliche Erträge: Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
Zuwendungsquote (ZwQ)
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Zuwendungsquote | Erträge aus Zuwendungen x 100 |
Ordentliche Erträge |
Ermittlung der Kennzahl:
- Erträge aus Zuwendungen: die dafür zutreffenden Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO
Dies sind gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) Kontengruppe 41 zum RdErl. IM vom 24.02.2005 Erträge aus den Schlüsselzuweisungen vom Land, den Bedarfszuweisungen vom Land und von Gemeinden (GV), den allgemeinen Zuweisungen vom Bund, vom Land und von Gemeinden (GV), den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sowie den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten. - Ordentliche Erträge: Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
Personalintensität (PI1)
Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird.
Personalintensität | Personalaufwendungen x 100 |
Ordentliche Aufwendungen |
Ermittlung der Kennzahl:
- Personalaufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
- Ordentliche Aufwendungen: die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI)
Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Sach- und Dienstleistungsintensität | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungsintensität x 100 |
Ordentliche Aufwendungen |
Ermittlung der Kennzahl:
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
- Ordentliche Aufwendungen:
sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
Transferaufwandsquote (TAQ)
Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her.
Transferaufwandsquote | Transferaufwendungen x 100 |
Ordentliche Aufwendungen |
Ermittlung der Kennzahl:
- Transferaufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)
- Ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO gem. (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)