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Verbindliche Zuordnungsvorschriften und Hinweise zum niedersächsischen Kontenrahmen für 2021
Auf der Grundlage des Kontenrahmens II/2 (Niedersachsen, Baden-Württemberg) und des Kontenplans II/1 (Stand 20.07.2005) und der haushaltsrechtlichen Anforderungen für Niedersachsen
Kontenrahmen für 2020: Gemäß der Bezugsbekanntmachung des LSN vom 06.06.2019 (Nds. MBl. Nr. 23 vom 12.06.2019 S. 930)
Kontenrahmen für 2021: Die geplanten Änderungen für 2021 sind bereits berücksichtigt (Bezug: Eildienst des NSGB vom 23.06.2020 „Konten- und Produktrahmen 2021; Entwurf einer neuen Bekanntmachung“).
Legende
9999 Finanzstatistische und haushaltsrechtliche Anforderungen
Verbindliche Zuordnungsvorschriften
(9999) Vorschläge zur weiteren Unterteilung
Hinweise
[9999] Vorschläge zur weiteren Unterteilung auf Bundesebene, die in Niedersachsen keine Anwendung finden. Diese Positionen dürfen für eine weitere Unterteilung nicht genutzt werden.
Allgemeine Hinweise
Weitere Hinweise zur Zuordnung zu den Vorschlägen zur weiteren Unterteilung in der Kontenklasse 0 finden Sie auch in der Abschreibungstabelle, welche als Muster 19 auf der Internetseite des MI veröffentlicht ist.
AKTIVA
- 0 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen
- 1 Finanzvermögen, liquide Mittel und aktive Rechnungsabgrenzung