Bund und Länder melden Einigung über Grundsteuer

Die Eckpunkte für eine Reform der Grundsteuer stehen – das sagen Bundesfinanzminister Scholz und sein hessischer Kollege Schäfer. Doch aus Bayern kommt weiter Widerstand gegen die Pläne. Bund und Länder haben sich nach Angaben der Verhandlungsführer über die Eckpunkte der Grundsteuerreform geeinigt. Die Gespräche seien zu einem „vernünftigen Ergebnis“ gekommen, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nach Beratungen mit seinen Länderkollegen. Er sei nun beauftragt worden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bis Ende dieses Jahres verabschiedet werden solle. Scholz sprach von einem „großen Meilenstein“. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sagte, das ursprünglich von Scholz vorgeschlagene Modell sei deutlich entbürokratisiert worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik eine Frist bis Ende 2019 für eine Neuregelung gesetzt. Bayern hat aber weiter grundsätzliche Bedenken. Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte, das Land werde dem Modell, das nun auf dem Tisch liege, nicht zustimmen. Scholz hatte eine Lösung im Konsens aller Länder angestrebt. Scholz will ein sogenanntes wertabhängiges […]

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Eckpunkte für die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

1. Bei Wohngrundstücken wird zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage an die aus dem Mikrozensus des Statistisches Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten (Mieten aus dem Mikrozensus, nach Mietstufen gestaffelt) angeknüpft. Anstelle der durchschnittlichen Nettokaltmiete wird die tatsächlich vereinbarte Nettokaltmiete angesetzt, wenn der Eigentümer dem Mieter Grundstücke oder Grundstücksteile zu einer Nettokaltmiete überlasst, die bis zu 30 Prozent unterhalb der durchschnittlichen Nettokaltmiete liegt. Überlässt der Eigentümer dem Mieter Grundstücke oder Grundstücksteile zu einer Nettokaltmiete, die über 30 Prozent unterhalb der durchschnittlichen Nettokaltmiete liegt, ist die um 30 Prozent geminderte durchschnittliche Nettokaltmiete anzusetzen. 2. Das Baujahr ist für die Ermittlung des Grundstückswerts ein notwendiger Bewertungsparameter. Für Gebäude, die vor 1948 erbaut wurden, genügt aus Vereinfachungsgründen in der Erklärung die Angabe „Gebäude erbaut vor 1948“. 3. Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund- und Boden sind die Bodenrichtwerte. Die Finanzverwaltung kann ergänzende Vorgaben zur Bestimmung der Bodenrichtwertzonen (Größe) machen, § 196 Abs. 1 BauGB. Die Gutachterausschüsse können […]

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Wiedereinführung einer Grundsteuer C wird nicht als zielführend erachtet

Reform der Grundsteuer; Gutachten des BMWi-Beirats Quelle: DStGB-Aktuell 3518-03 Der Wissenschaftliche Beirat des BMWi spricht sich in einem Gutachten zur sozialen Wohnungspolitik gegen die Wiedereinführung einer Grundsteuer C aus. Hinsichtlich der Reform der Grundsteuer plädieren die Experten für eine Bodensteuer, da die Steuer auf unbebaute Grundstücke in Wohngebieten stark ansteigen und somit ein Anreiz zur Bebauung geschaffen werden würde. Angesichts der letztlich geringen individuellen Belastung durch die Grundsteuer ist diese Schlussfolgerung aber vollkommen illusorisch. Am 23. August 2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Gutachten seines Wissenschaftlichen Beirates zum Thema „Soziale Wohnungspolitik“ veröffentlicht. Die Experten gehen mit Blick auf eine bessere Nutzung von bestehendem Bauland auch kurz auf die Reform der Grundsteuer und die mögliche Wiedereinführung einer Grundsteuer C ein. Eine Wiedereinführung einer Grundsteuer C wird dabei nicht als zielführend erachtet. Begründet wird dies damit, dass sie, um eine Wirkung zu erzielen, drastisch höher als die normale […]

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EILMELDUNG: Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neureglung schaffen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürfen die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Vorgaben für eine Neuregelung machte das Gericht nicht.   Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article175318878/Grundsteuer-Bemessung-verfassungswidrig-laut-Bundesverfassungsgericht.html  

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Grundsteuer; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht unmittelbar bevor

  Am 10. April 2018 um 14.00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung zum Bewertungsrecht als Grundlage der Erhebung der Grundsteuer verkünden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet vom Bund und von den Ländern, dass zügig die aus dieser Entscheidung folgenden gesetzgeberischen Konsequenzen gezogen werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht die der Grundbesteuerung zu Grunde liegenden Bewertungen für verfassungswidrig erklären, müssen die Gesetzgeber unverzüglich handeln. Die Grundsteuer muss dann sobald möglich auf eine neue gerechte, rechtssichere und nachvollziehbare Rechtsgrundlage gestützt werden. Die Gemeinden können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten. Diese ist die zweitwichtigste kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht der Gemeinden. Ihr Aufkommen liegt bei rund 14 Milliarden Euro im Jahr. Dies ist mehr, als die Städte und Gemeinden überhaupt für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zur Verfügung haben. Diese Finanzmittel dürfen nicht ausfallen, auch nicht nur zeitweise. Denn das würde bedeuten, dass die kommunale Selbstverwaltung in vielen Gemeinden zum […]

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