Genehmigung von Haushaltsplänen bei Verzug bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen

Das niedersächsische Innenministerium hat mit seiner Bekanntmachung „Aufstellung und Beschlussfassung fristgerechter Jahresabschlüsse; Hinweise für kommunalaufsichtliche Genehmigungen nach § 176 NKomVG“ den Versuch unternommen, die noch fehlenden Beschlussfassungen der Jahresabschlüsse voranzutreiben.

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Kommunalaufsichtliches Vorgehen gegen die Weigerung des Gemeinderates, den Bürgermeister zu entlasten

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat am 25.07.2018 über das kommunalaufsichtliche Vorgehen gegen einen Gemeinderatsbeschluss geurteilt. Danach kann die Kommunalaufsicht unter bestimmten Umständen die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters anordnen.

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