Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse
Am 09. Februar wurde im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9) das Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz veröffentlicht. Hier geht es zum NBKAG.
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