Korrekturgröße zur Erfassung der Wertminderung einer auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Position (z.B. Forderung). Sie wird auf der Passivseite der Bilanz gezeigt. Synonym dafür wird die indirekte Abschreibung verwendet. Dadurch wird auf der Aktivseite der ursprüngliche Wert unverändert ausgewiesen. siehe auch: Aktiva, Passiva, Bilanz, Abschreibung
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Als Wiederbeschaffungskosten (kurz: WBK) bezeichnet man die (geschätzten) Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, die ein Vermögensgegenstand in Zukunft haben wird. Aufgrund der Inflation liegt der Wiederbeschaffungspreis meistens über den ursprünglichen Anschaffungskosten; in einzelnen Bereichen bzw. Branchen kann er aber auch darunter liegen. Quelle: http://welt-der-bwl.de/wiederbeschaffungskosten siehe auch: Buchwert, Anschaffungskosten, Herstellungskosten
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Für die Wiederbeschaffung von Anlagegegenständen zu zahlende Preis; auch Ersatzwert genannt. Darunter ist somit der Geldbetrag zu verstehen, der zum Ersatz des vorhandenen Anlagegegenstandes am jeweiligen Bezugszeitpunkt erforderlich ist.
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Wirkung ist das, was die Produkte in der Verwaltung auslösen: Unmittelbar beim Einzelnen, einer Zielgruppe oder am Objekt, direkt ersichtlich bzw. nachweisbar (englischsprachig: effect). Mittelbar beim Einzelnen oder einer Zielgruppe, abhängig von den Bedürfnissen und Zielen der Personen und ihrer Verhaltensweisen (englischsprachig: impact). Mittelbar auf die Gesellschaft oder die Umwelt bezogen (englischsprachig: outcome). siehe dazu: KGSt-Materialien M 1/2007 S. 8 Wirkungsziel
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Beschreibt, in welchem Umfang ein Ziel erreicht werden soll; Soll-Vorgabe für ein vorgegebenes Ziel, z.B. Erhöhung des Anteils ausländischer Mädchen in den weiterführenden Schulen mit dem darüber stehenden Ziel der „Verbesserung der Chancengleichheit von Ausländerinnen“. Es ist zu unterscheiden von Soll-Vorgaben, die sich auf Qualitätsziele (also angestrebte Produktqualitäten) beziehen. siehe auch: Wirkung
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Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit spricht das Verhältnis von Aufwand und Nutzen an. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit spricht das Verhältnis von Aufwand und Nutzen an.
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Wirtschaftlichkeitsanalyse ist der Oberbegriff für Verfahren zur systematischen Untersuchung des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen unterschiedlicher Handlungsalternativen mit dem Ziel, die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. [weiterlesen]
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Bevor über eine Investition von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen wird, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungskosten und Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. [weiterlesen]
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Vergleich mehrerer Handlungsalternativen nach Aufwand und Nutzen – von rein monetären Verfahren bis zur gesellschaftlichen Nutzen-Kosten-Untersuchung. Für niedersächsische Kommunen bei Investitionen durch § 12 KomHKVO verbindlich vorgeschrieben. [weiterlesen]
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Bilanzsteuerrechtlicher Begriff; Identisch mit dem aus dem Handelsrecht stammenden Begriff Vermögensgegenstand.
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