Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikels 104c Grundgesetz: Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich

Mehr Bundesmittel als Mitinvestitionen für Schulen, Wohnungen, Verkehr, Digitales in unseren Gemeinden? Dies war Thema einer Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 08.10.2018, in der von der Bundesregierung geplante Änderungen im Grundgesetz beraten wurden. Der DStGB hat die Vorschläge begrüßt und betont, dass bei wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam an deren Lösung arbeiten können müssen. Es liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich vor. So soll durch die Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes der Bund künftig den Ländern Mittel für „für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen“ von Kommunen und Ländern „im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ gewähren können. Die Bundesregierung will damit die Voraussetzungen schaffen, den sogenannten Digitalpakt Schule umzusetzen. Diese Finanzhilfen sollen befristet und degressiv ausgestaltet werden. Diese Einschränkung ist für den von der Bundesregierung vorgeschlagenen neuen Artikel 104d nicht vorgesehen. Diese Norm soll dem Bund ermöglichen, Kommunen beim sozialen Wohnungsbau […]

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