Ergebnisrechnung
Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge einer Periode. In Niedersachsen werden das ordentliche und das außerordentliche Jahresergebnis getrennt ausgewiesen. Ein positives Jahresergebnis wird als Jahresüberschuss, ein negatives Jahresergebnis als Jahresfehlbetrag bezeichnet (im Gegensatz zur handelsrechtlichen Bilanz: Gewinn und Verlust).
siehe auch Ergebnishaushalt