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Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt oder Ergebnisplan ist der Teil des doppischen Haushaltsplans, in dem sich die Orientierung der Doppik am betriebswirtschaftlichen Denken am stärksten ausdrückt. Er stellt die geplanten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr dar und ähnelt damit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Neben dem Ergebnishaushalt steht im Haushalt der Finanzhaushalt, der die Zahlungsvorgänge (Ein- und Auszahlungen) darstellt und damit dem kameralistischen Haushaltsplan ähnelt. Dem Ergebnishaushalt entspricht im Jahresabschluss die Ergebnisrechnung, beide sind gleich gegliedert.

Der Ergebnishaushalt ist also nicht – wie der Wortteil „Ergebnis“ suggerieren könnte – eine Rechnung im Nachhinein, sondern Teil der Haushaltsplanung. Der Begriff meint das wirtschaftliche Ergebnis im Unterschied zum Finanzhaushalt, der nur Geldflüsse darstellt.

Quelle: http://www.kommunalwiki.boell.de/index.php/Ergebnishaushalt

Für das Land Niedersachsen gilt folgende Gliederung des Ergebnishaushaltes:

siehe auch: Ergebnisrechnung, Drei-Komponenten-System

https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ergebnishaushalt-doppisch.html