Grundsteuerreform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit
Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Grundsteuerreform des Landes Niedersachsen für verfassungsgemäß erklärt. In einem Musterverfahren zur Grundstücksbewertung bestätigte das Gericht insbesondere die Berücksichtigung der Bodenrichtwerte sowie den Lage-Faktor als sachgerechte und praktikable Grundlage der Besteuerung. Das Urteil stärkt die Rechtsgrundlage des niedersächsischen Flächen-Lage-Modells zur Bemessung der Grundsteuer.
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