Ertrag: Wertzuwachs durch erstellte Güter und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode; wird in der Finanzbuchhaltung erfasst. Im NKF erfolgt dieses über den Ergebnisplan.
siehe auch: § 59 Nr. 17 Nds. GemHKVO
Außerordentlicher Ertrag
ungewöhnliche, selten vorkommende oder periodenfremde Erträge
siehe auch: § 59 Nds. GemHKVO