Erträge

Wertzuwachs durch erstellte Güter und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode; wird in der Finanzbuchhaltung erfasst. Die Ausweisung erfolgt über den Ergebnisplan.

siehe auch: § 59 Nr. 17 Nds. GemHKVO

Abgrenzen zu Einzahlung, Einnahme und Erfolg

Außerordentlicher Ertrag

ungewöhnliche, selten vorkommende oder periodenfremde Erträge

siehe auch: § 59 Nds. GemHKVO