Eigenkapital
Finanzielle Mittel, die im Gegensatz zum Fremdkapital zeitlich unbefristet zur Verfügung stehen. Es schafft die Grundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit und wird auf der Passiva-Seite der Bilanz ausgewiesen. Man unterscheidet u. a. das bilanzielle Eigenkapital und das effektive Eigenkapital.
Das bilanzielle Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) abzüglich aller Schulden (kurz-, mittel- und langfristig). Es entspricht dem sogenannten Reinvermögen, d.h. dem Teil des Vermögens, der mit Eigenkapital finanziert ist. Wenn stille Rücklagen bekannt sind, und diese dem bilanziellen Eigenkapital hinzugerechnet werden, erhält man das effektive Eigenkapital.
Im NKF (§ 41 Abs. 4 GemHVO NRW) untergliedert sich das Eigenkapital in
- die allgemeine Rücklage,
- die Sonderrücklagen,
- die Ausgleichsrücklage sowie
- den Jahresüberschuss bzw. den Jahresfehlbetrag.
Jahresüberschüsse erhöhen das Eigenkapital, wohingegen Jahresfehlbeträge dieses vermindern.
In Niedersachsen wird das Eigenkapital als „Nettoposition“ bezeichnet (§ 55 KomHKVO).