A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T Ü V W Z

Ziel

Aussage oder Vorstellung über erwünschten oder angestrebten Zustand in der Zukunft. Ziele müssen erreichbar sein, also realistisch beschrieben werden. Sie müssen präzise und eindeutig formuliert werden. Werden bei mehreren Zielen die Beziehungen zwischen Haupt-, Ober- und Unterzielen aufgezeigt, so kann von einem Zielsystem gesprochen werden. Ein Ziel, das vollständig formuliert ist, enthält neben dem Zielinhalt (was soll erreicht werden), das Zielausmaß (wie) sowie den Zeitbezug (wann) und den sachlichen (wo, was) Geltungsbereich.

Ziele sind die Basis für eine strategische Steuerung.

Vereinfachend gesagt: ein Ziel ist erwünschter Zustand.

Fehler bei der Formulierung können vermieden werden, wenn man sie nach der SMART-Methode formuliert:

S – pezifisch-konkret (präzise und eindeutig formuliert)

M – essbar (quantitativ oder qualitativ)

A – nregend und akzeptierbar (positiv formuliert, motivierend)

R – ealistisch (das Ziel muss für mich erreichbar sein)

T – erminiert (bis wann…?)

Zielbeziehungen

Ergibt sich aus dem Zielsystem, das eine Vielzahl von Zielen enthält, die in irgendeiner Weise zueinander in Beziehung stehen. Sie bestehen nicht nur zwischen Zielen verschiedener Verwaltungsbereiche, sondern auch zwischen Zielen innerhalb eines Bereiches. Man unterscheidet Zielkonkurrenz (gegenseitiger Ausschluss oder Behinderung) und Zielkomplementarität und Zielneutralität (Ziele sind unabhängig voneinander). Diese Zielbeziehungen müssen beim Aufbau eines Zielsystems erkannt werden.

Zielgruppe

Gesamtheit der Personen oder Adressaten, an die Produkte oder Leistungen abgegeben werden.

Zielsystem

Mehrere Ziele stehen hier in Beziehung zueinander. Es handelt sich um strukturierte bzw. geordnete Ziele, die durch ein entsprechend gerichtetes Verhalten erreicht werden sollen. Ein Zielsystem kann eindimensional oder mehrdimensional gestaltet sein. Auf Grund der Zielinhalte werden die Elemente des Zielsystems unterschieden in Sach- und Formalziele, in Leistungs- und Finanzierungsziele o-der in einzel- und gesamtwirtschaftliche Ziele. Mehrere Verwaltungseinheiten können an einem Ziel gemeinsam arbeiten. Für jedes Ziel gibt es jedoch nur einen Verantwortlichen.

siehe auch: KGSt-Berichte 4/1998 und 3/2001
Zielvereinbarungen