Ausgleichsrücklage On 15. Oktober 2018 by Andreas Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie dient der Abfederung der durch die NKF-Umstellung entstehenden Verluste. siehe § 75 Abs. 3 GO NRW