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Sparsamkeit

Definition

Sparsamkeit bezeichnet den Grundsatz, wonach die öffentliche Verwaltung mit ihren finanziellen Mitteln zurückhaltend umzugehen und ein vorgegebenes Ziel mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz zu erreichen hat.

Kernprinzip

Man unterscheidet eine enge und eine weite Auslegung:

  • In der engen Auslegung wird allein der Input (Ausgaben, Personaleinsatz, Sachmittel) minimiert, unabhängig vom erzielten Ergebnis.
  • In der weiten Auslegung – die dem Minimalprinzip entspricht – wird zusätzlich das angestrebte Ergebnis berücksichtigt: Ein festgelegtes Ziel ist mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz zu erreichen.

Abgrenzung zur Wirtschaftlichkeit

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind eng verwandte, aber nicht deckungsgleiche Grundsätze. Während Sparsamkeit primär auf die Minimierung des Mitteleinsatzes (Input) zielt, stellt Wirtschaftlichkeit das Verhältnis von Aufwand und Nutzen in den Mittelpunkt und folgt damit sowohl dem Minimal- als auch dem Maximalprinzip. Die weite, ergebnisbezogene Auslegung der Sparsamkeit nähert sich dem Minimalprinzip der Wirtschaftlichkeit an und lässt sich insofern als deren Konkretisierung verstehen. In der Praxis werden beide Grundsätze regelmäßig gemeinsam genannt und angewendet.

Rechtsgrundlage in NRW

§ 75 Abs. 1 Satz 3 GO NRW verpflichtet nordrhein-westfälische Kommunen ausdrücklich zu beidem: „Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.“ Sparsamkeit steht hier gleichrangig neben Wirtschaftlichkeit und Effizienz als eigenständiger Haushaltsgrundsatz.

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

§ 110 Abs. 2 NKomVG verpflichtet die niedersächsischen Kommunen ebenfalls zu beidem: „Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.“ Der Gesetzgeber stellt Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit damit als gleichrangige, sich ergänzende Grundsätze der kommunalen Haushaltsführung nebeneinander. Konkretisiert werden sie unter anderem durch § 12 KomHKVO, der für Investitionsentscheidungen einen Wirtschaftlichkeitsvergleich beziehungsweise eine Folgekostenberechnung vorschreibt (siehe Wirtschaftlichkeitsuntersuchung).

Siehe auch: Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Wirtschaftlichkeitsrechnung