A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T Ü V W Z
We Wi

Wirtschaftlichkeit

Definition

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit spricht das Verhältnis von Aufwand und Nutzen an.

Ökonomisches Prinzip

Wirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn das ökonomische Prinzip (Maximal- oder Minimalprinzip) eingehalten ist. Dieses bedeutet, dass mit dem geringsten Aufwand der gewünschte Erfolg bzw. mit den gegebenen Mitteln der größtmögliche Nutzen erzielt wird.

Rechnerische Erfassung

Die rechnerische Erfassung der Wirtschaftlichkeit ist auf verschiedene Weise möglich, und zwar

  • als Relation von Ist-Größe oder
  • als Relation von Soll-Istgröße.

In allen Fällen ist die Wirtschaftlichkeit umso höher, je größer der Wert des Quotienten ist.

Abgrenzung zu Effizienz

In der Verwaltungswissenschaft wird der Begriff Effizienz häufig dem Wirtschaftlichkeitsbegriff vorgezogen. Effizienz deckt im Vergleich zur monetär interpretierten Wirtschaftlichkeit auch nichtmonetäre, insbesondere gesellschaftliche Aspekte ab und schließt Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Hinblick auf übergeordnete Ziele ein.

Rechtsgrundlage in NRW

Für nordrhein-westfälische Kommunen ist der Grundsatz in § 75 Abs. 1 Satz 3 GO NRW normiert: „Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.“

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

Für die niedersächsischen Kommunen ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in § 110 Abs. 2 NKomVG normiert: „Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.“ Diese Vorschrift bildet zusammen mit dem Sparsamkeitsgebot die zentrale Generalklausel des niedersächsischen Kommunalhaushaltsrechts. Aus ihr leitet sich – konkretisiert durch § 12 KomHKVO – die Pflicht zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei kommunalen Investitionsentscheidungen ab.

Siehe auch: Wirtschaftlichkeitsanalyse, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Sparsamkeit