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Subsidiaritätsprinzip

Besagt zum einen, dass jedes Handeln einer übergeordneten Gemeinschaft bzw. des Staates der untergeordneten Gemeinschaft bzw. dem Einzelnen behilflich sein soll. Zum anderen verlangt das Subsidiaritätsprinzip ein ersatzweises Eingreifen des Staates, wenn der Einzelne bei der Bewältigung seiner Aufgaben überfordert ist. Es dient als Aufbauprinzip von Staat und Gesellschaft; zum anderen soll es Grundlagen für das Leistungsprogramm des Staates liefern. Im ersten Fall lassen sich aus dem Subsidiaritätsprinzip die Zuständigkeiten der Verwaltungsebenen ableiten. Danach soll der für die Erledigung der Aufgaben zuständig sein, der hierzu am besten (z.B. wirtschaftlichsten oder effizientesten) geeignet ist. Die übergeordnete Ebene greift erst dann ein, wenn die untergeordnete überfordert ist.

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