Anlagen im Bau sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die sich zum Bilanzstichtag noch in der Herstellung oder Errichtung befinden und daher noch nicht betriebsbereit sind.
Beispiele:
Bau einer neuen Halle
Anschaffung und Installation einer Maschine, die noch nicht einsatzfähig ist
werden weitere zurechenbare Kosten bis zur Fertigstellung gesammelt.
Sobald die Anlage betriebsbereit ist, wird sie von Anlagen im Bau auf den entsprechenden Anlageposten umgebucht. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnen die planmäßigen Abschreibungen.