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Sonstige allgemeine Zuweisungen

Sonstige allgemeine Zuweisungen sind weitere vom Land gezahlte Mittel, die nicht unter Schlüssel- oder Bedarfszuweisungen fallen, aber für allgemeine kommunale Zwecke verwendet werden können.

Merkmale:

Beispiele:

  • Pauschalförderungen für Infrastrukturmaßnahmen,
  • Zuschüsse für allgemeine Verwaltungsaufgaben,
  • Sonderprogramme, die nicht projektgebunden sind.

Buchhalterisch:

  • Gehören ebenfalls zu den allgemeinen Einnahmen ohne Zweckbindung, werden aber in der Regel separat im Haushalt ausgewiesen, um die Mittelherkunft transparent zu machen.

Abgrenzen zu: Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen