Sonstige allgemeine Zuweisungen
Sonstige allgemeine Zuweisungen sind weitere vom Land gezahlte Mittel, die nicht unter Schlüssel- oder Bedarfszuweisungen fallen, aber für allgemeine kommunale Zwecke verwendet werden können.
Merkmale:
- Kein festgelegtes Schlüsselverfahren wie bei den Schlüsselzuweisungen.
- Kein expliziter Ausgleichszweck wie bei Bedarfszuweisungen.
- Flexibel für laufende Aufgaben oder Investitionen einsetzbar.
Beispiele:
- Pauschalförderungen für Infrastrukturmaßnahmen,
- Zuschüsse für allgemeine Verwaltungsaufgaben,
- Sonderprogramme, die nicht projektgebunden sind.
Buchhalterisch:
- Gehören ebenfalls zu den allgemeinen Einnahmen ohne Zweckbindung, werden aber in der Regel separat im Haushalt ausgewiesen, um die Mittelherkunft transparent zu machen.
Abgrenzen zu: Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen