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Ausgleich

Vorgang, bei dem offene Posten eines Kontos oder mehrerer Konten als ausgeglichen gekennzeichnet werden. Offene Posten können ausgeglichen werden, wenn die Summe der Sollbeträge und der Habenbeträge der einander zugeordneten Posten eines oder mehrerer Konten einen Saldo von Null ergeben.

Beispiel:

Wenn ein Kunde eine Rechnung bezahlt, können die zugehörigen offenen Posten ausgeglichen werden.