Zuweisung
Finanzielle Leistungen zwischen Aufgabenträgern, die dem öffentlichen Bereich angehören (Bund, Länder, Gemeinden) bezeichnet man als Zuwendungen (soweit es sich nicht um Gegenleistungen oder Erstattungen handelt).
Zuwendungen des Bundes oder des Landes können allgemeine Deckungsmittel (Schlüsselzuweisungen) oder zweckgebundene Mittel für eine bestimmte Investition (Objektförderung) sein. Zuwendungen können für laufende Zwecke (allgemeine Zuwendungen) oder auch nur für einmalig, investive Zwecke (Investitionsförderungsmaßnahmen) gewährt werden. Zuwendungen können auch mit bestimmten Verpflichtungen oder Auflagen versehen sein.
- abgrenzen zu: Zuschuss