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Vorkostenstelle

Kostenstelle, die innerbetriebliche Leistungen für andere Vor- und Endkostenstellen erbringt. Dabei wird vielfach eine Differenzierung zwischen Allgemeinen Kostenstellen und Hilfskostenstellen vorgenommen. Unter Allgemeinen Kostenstellen werden üblicherweise die Kostenstellen verstanden, die für fast alle Betriebsteile Leistungen erbringen, während Hilfskostenstellen Kostenstellen sind, die nur für einen begrenzten Kreis anderer Kostenstellen Leistungen erbringen. siehe auch: Kostenstellen, Kostenstellenrechnung

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Vorläufige Haushaltsführung

Für den Fall, dass der Haushaltsplan nicht rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres verabschiedet wird, ist geregelt, dass bis zur Verkündung des Haushaltsplanes alle Auszahlungen und Aufwendungen geleistet werden dürfen, die erforderlich sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und die notwendigen Aufgaben, insbesondere die rechtlichen Verpflichtungen, zu erfüllen.

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Vorschuss

Kameraler, kassentechnischer Begriff: Als Vorschuss darf eine Ausgabe gebucht werden, wenn die Verpflichtung zur Zahlung zwar feststeht, die Ausgabe aber noch nicht endgültig gebucht werden kann.

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Wertberichtigung

Korrekturgröße zur Erfassung der Wertminderung einer auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Position (z.B. Forderung). Sie wird auf der Passivseite der Bilanz gezeigt. Synonym dafür wird die indirekte Abschreibung verwendet. Dadurch wird auf der Aktivseite der ursprüngliche Wert unverändert ausgewiesen. siehe auch: Aktiva, Passiva, Bilanz, Abschreibung

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Wiederbeschaffungskosten

Als Wiederbeschaffungskosten (kurz: WBK) bezeichnet man die (geschätzten) Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, die ein Vermögensgegenstand in Zukunft haben wird. Aufgrund der Inflation liegt der Wiederbeschaffungspreis meistens über den ursprünglichen Anschaffungskosten; in einzelnen Bereichen bzw. Branchen kann er aber auch darunter liegen. Quelle: http://welt-der-bwl.de/wiederbeschaffungskosten siehe auch: Buchwert, Anschaffungskosten, Herstellungskosten

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Wiederbeschaffungswert

Für die Wiederbeschaffung von Anlagegegenständen zu zahlende Preis; auch Ersatzwert genannt. Darunter ist somit der Geldbetrag zu verstehen, der zum Ersatz des vorhandenen Anlagegegenstandes am jeweiligen Bezugszeitpunkt erforderlich ist.

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Wirkung

Wirkung ist das, was die Produkte in der Verwaltung auslösen: Unmittelbar beim Einzelnen, einer Zielgruppe oder am Objekt, direkt ersichtlich bzw. nachweisbar (englischsprachig: effect). Mittelbar beim Einzelnen oder einer Zielgruppe, abhängig von den Bedürfnissen und Zielen der Personen und ihrer Verhaltensweisen (englischsprachig: impact). Mittelbar auf die Gesellschaft oder die Umwelt bezogen (englischsprachig: outcome). siehe dazu: KGSt-Materialien M 1/2007 S. 8 Wirkungsziel

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Wirkungsziel

Beschreibt, in welchem Umfang ein Ziel erreicht werden soll; Soll-Vorgabe für ein vorgegebenes Ziel, z.B. Erhöhung des Anteils ausländischer Mädchen in den weiterführenden Schulen mit dem darüber stehenden Ziel der „Verbesserung der Chancengleichheit von Ausländerinnen“. Es ist zu unterscheiden von Soll-Vorgaben, die sich auf Qualitätsziele (also angestrebte Produktqualitäten) beziehen. siehe auch: Wirkung

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Wirtschaftlichkeitsrechnung

Bevor über eine Investition von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen wird, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungskosten und Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Was wirtschaftlich ist, lässt sich bei alternativen Möglichkeiten unterschiedlich bezeichnen. siehe auch: Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

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