Wirkung
Wirkung ist das, was die Produkte in der Verwaltung auslösen:
Unmittelbar beim Einzelnen, einer Zielgruppe oder am Objekt, direkt ersichtlich bzw. nachweisbar (englischsprachig: effect).
Mittelbar beim Einzelnen oder einer Zielgruppe, abhängig von den Bedürfnissen und Zielen der Personen und ihrer Verhaltensweisen (englischsprachig: impact).
Mittelbar auf die Gesellschaft oder die Umwelt bezogen (englischsprachig: outcome).
siehe dazu: KGSt-Materialien M 1/2007 S. 8
Wirkungsziel