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Verteilungsschlüssel

Werden innerhalb der Planung verwendet, um die Jahresplanwerte nach bestimmten Regeln über die Planperioden zu verteilen. Entsprechendes gilt für die Istwerte, soweit sie nicht direkt zugeordnet werden können.

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Vollkostenrechnung

KLR-System, bei dem sämtliche Kosten, d.h. alle Einzelkosten und alle Gemeinkosten, im Wege der Kostenartenrechnung erfasst, in der Kostenstellenrechnung verteilt und in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger zugerechnet werden. siehe auch: Teilkostenrechnung

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Vorkostenstelle

Kostenstelle, die innerbetriebliche Leistungen für andere Vor- und Endkostenstellen erbringt. Dabei wird vielfach eine Differenzierung zwischen Allgemeinen Kostenstellen und Hilfskostenstellen vorgenommen. Unter Allgemeinen Kostenstellen werden üblicherweise die Kostenstellen verstanden, die für fast alle Betriebsteile Leistungen erbringen, während Hilfskostenstellen Kostenstellen sind, die nur für einen begrenzten Kreis anderer Kostenstellen Leistungen erbringen. siehe auch: Kostenstellen, Kostenstellenrechnung

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Vorläufige Haushaltsführung

Für den Fall, dass der Haushaltsplan nicht rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres verabschiedet wird, ist geregelt, dass bis zur Verkündung des Haushaltsplanes alle Auszahlungen und Aufwendungen geleistet werden dürfen, die erforderlich sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und die notwendigen Aufgaben, insbesondere die rechtlichen Verpflichtungen, zu erfüllen.

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Vorschuss

Kameraler, kassentechnischer Begriff: Als Vorschuss darf eine Ausgabe gebucht werden, wenn die Verpflichtung zur Zahlung zwar feststeht, die Ausgabe aber noch nicht endgültig gebucht werden kann.

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Wertberichtigung

Korrekturgröße zur Erfassung der Wertminderung einer auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Position (z.B. Forderung). Sie wird auf der Passivseite der Bilanz gezeigt. Synonym dafür wird die indirekte Abschreibung verwendet. Dadurch wird auf der Aktivseite der ursprüngliche Wert unverändert ausgewiesen. siehe auch: Aktiva, Passiva, Bilanz, Abschreibung

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Wiederbeschaffungskosten

Als Wiederbeschaffungskosten (kurz: WBK) bezeichnet man die (geschätzten) Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, die ein Vermögensgegenstand in Zukunft haben wird. Aufgrund der Inflation liegt der Wiederbeschaffungspreis meistens über den ursprünglichen Anschaffungskosten; in einzelnen Bereichen bzw. Branchen kann er aber auch darunter liegen. Quelle: http://welt-der-bwl.de/wiederbeschaffungskosten siehe auch: Buchwert, Anschaffungskosten, Herstellungskosten

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