Steuerung der Verwaltung über Zielvereinbarungen; reicht von der Zielplanung bis zur Kontrolle der Zielerreichung. So verstanden handelt es sich bei einem Kontrakt um eine verbindliche Zielabsprache über einen festgelegten Zeitraum, der insbesondere die zu erstellenden Leistungen und Produkte nach Quantität und Qualität (Leistungsziele), das hierfür vereinbarte Budget bzw. die Budgetmittel (Finanzziele), sowie Inhalt und Art der Berichterstattung (Berichtsziele) über das tatsächlich erzielte Ergebnis enthält.
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Phase im Führungsprozess, die sich an die Realisation der Pläne anschließt und die Abweichungen zwischen den angestrebten Werten (Soll oder Plan) und den tatsächlichen Resultaten (Ist) ermitteln soll.
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Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einheitlicher Leitung. Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement wird eine Kommune (z.B. eine Stadt) als ein Konzern angesehen, bei dem neben der Kernverwaltung auch die Beteiligungen (z.B. Stadtwerke) wirtschaftlich einheitlich geleitet und gesteuert werden.
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Unter einer Konzession versteht man: eine befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes oder Handels (z.B. §§ 29 bis 40 Gewerbeordnung) Verleihung eines besonderen Rechts (i.d.R. ein Nutzungsrecht) an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde Die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, z. B. die „Dienstleistungskonzession“ zur Erfüllung von Entsorgungsverträgen, die Baukonzession und Dienstleistungskonzessionen nach § 105 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist (Beleihung). Beispiele für die Verleihung eines besonderen Rechts (Ziffer 2): Konzessionsverträge für Leitungsverlegung auf öffentlichen Grund (Konzessionsverträge für Gas- Wasser- und Stromleitungen) Betrieb einer Fähre Betrieb einer SPNV oder ÖPNV-Linie Überlassung eines Abbaurechtes für einen Rohstoff Sendekonzession für eine bestimmte Mobilfunk- oder Radiofrequenz Als Gegenleistung wird in vielen Fällen eine Konzessionsgebühr oder evtl. auch eine Konzessionsabgabe vom Konzessionsnehmer an den Überlasser (z.B. des Grundstückes) bezahlt. Damit soll diesem eine Art Entschädigung […]
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Entsprechen dem wertmäßigen periodischen Verbrauch von Einsatzgütern im Rahmen der betriebstypischen Tätigkeit.
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Teil des internen Rechnungswesens, der sich mit der systematischen Erfassung und Auswertung der innerhalb einer Abrechnungsperiode entstandenen Kosten und Leistungen beschäftigt.
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abgekürzt: KNA Zielt auf eine umfassende monetäre Bewertung aller gesellschaftlichen Kosten und Nutzen staatlicher Maßnahmen. Im Rahmen dieser Methode wird versucht, neben den direkten (z.B. Wegeersparnis, Unterhaltungskosten) auch die indirekten (z.B. Gewinnung von Freizeiteinrichtungen, Lärmbelästigung) Kosten und Nutzen staatlicher Maßnahmen zu monetarisieren, also in Geldwerten auszudrücken. Der methodische Kern ist die Berechnung des Kapitalwertes für verschiedene Alternativen.
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Ergebnis kostenrechnerischer Soll/Ist-Vergleiche im Rahmen der KLR; dabei werden die geplanten den tatsächlich entstandenen Kosten gegenübergestellt. Ziel ist die Überwachung der Kostenentwicklung.
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Beschreibt den bei der betrieblichen Leistungserstellung entstehenden Werteverzehr in einer bestimmten Kategorie. Sie sind in einem Kostenartenplan gegliedert und bestimmen, welche Kosten anfallen. Nach der Art der verbrauchten Produkte wird zwischen Personal-, Sach-, kalkulatorischen und sonstige Kosten unterschieden. siehe auch: Kostenartenrechnung, Kosten, Kosten-Leistungs-Rechnung
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Erste Stufe der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR), mit deren Hilfe erfasst wird, welche Kosten in welcher Höhe angefallen sind. Sie bildet die Grundlage für die Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Die Erfassung der Kosten erfolgt durch Belege, die erkennen lassen, um welche Kostenarten es sich handelt, welche Geschäftsvorfälle zugrunde liegen und wie die Weiterrechnung der Kosten als Einzelkosten oder Gemeinkosten zu erfolgen hat. Zur Erfassung sind die Kostenarten begrifflich eindeutig zu bestimmen und in einem Kostenplan zusammenzufassen. siehe auch: Kostenarten, Kosten
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