Kosten-Leistungs-Rechnung
- abgekürzt: KLR
Teil des internen Rechnungswesens, der sich mit der systematischen Erfassung und Auswertung der innerhalb einer Abrechnungsperiode entstandenen Kosten und Leistungen beschäftigt.
Die Kostenrechnung gliedert sich in die Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung.
Eine umfassende KLR basiert auf einer Kostenartenrechnung, die systematisch die Einzelkosten und Gemeinkosten erfasst. Während die Einzelkosten direkt auf die Kostenträger (z.B. Produkte) zugerechnet werden können, müssen die Gemeinkosten zunächst in einer Kostenstellenrechnung zu Kalkulationssätzen umgerechnet werden, um zusammen mit den Einzelkosten auf die Kostenträger verteilt werden zu können.
Die Kostenträgerrechnung ermittelt letztlich die Selbstkosten für eine Betriebsergebnisrechnung, die den Erlösen die ermittelten Selbstkosten gegenüber stellt.
Zu den Hauptaufgaben der KLR zählen damit
- die Preiskalkulation für die Leistungserstellung,
- die Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei der Aufgabenerledigung, indem Schwachstellen oder Unwirtschaftlichkeiten im Leistungserstellungsprozess transparent gemacht werden, sowie
- anhand von Entscheidungsrechnungen (z.B. Investitionsrechnung) verschiedene Handlungsalternativen wirtschaftlich zu bewerten.
Zudem liefert die KLR als Erfolgsrechnung durch Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen einer Periode das Betriebsergebnis für einzelne Kostenstellen oder Verwaltungsteile.
siehe auch § 59 Nr. 31 Nds. GemHKVO
Kosten-Nutzen-Analyse (KNA), Kostenstelle, Kostenstellenrechnung, Kostenträger, Kostenträgerrechnung