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Bedarfszuweisung

Bedarfszuweisungen sind zusätzliche Finanzhilfen, die gezielt gezahlt werden, um kommunale Defizite auszugleichen, die mit den regulären Schlüsselzuweisungen nicht abgedeckt werden.

Merkmale:

  • Sie werden gewährt, wenn eine Kommune trotz Schlüsselzuweisungen nicht ausreichend finanziert ist, z. B. bei strukturschwachen Gemeinden.
  • Sie sind zweckgebunden im Sinne der Haushaltskonsolidierung, d. h. sie sollen den Haushalt ausgleichen, nicht für beliebige Projekte.

Beispiel:

  • Ein kleiner Landkreis mit hohen Sozialausgaben und geringen Steuereinnahmen erhält eine Bedarfszuweisung, um sein strukturelles Defizit auszugleichen.

Buchhalterisch:

  • Gehören oft zu den allgemeinen Zuweisungen, können aber als zweckgebundene Ausgleichsmittel gekennzeichnet werden.