Bedarfszuweisung
Bedarfszuweisungen sind zusätzliche Finanzhilfen, die gezielt gezahlt werden, um kommunale Defizite auszugleichen, die mit den regulären Schlüsselzuweisungen nicht abgedeckt werden.
Merkmale:
- Sie werden gewährt, wenn eine Kommune trotz Schlüsselzuweisungen nicht ausreichend finanziert ist, z. B. bei strukturschwachen Gemeinden.
- Sie sind zweckgebunden im Sinne der Haushaltskonsolidierung, d. h. sie sollen den Haushalt ausgleichen, nicht für beliebige Projekte.
Beispiel:
- Ein kleiner Landkreis mit hohen Sozialausgaben und geringen Steuereinnahmen erhält eine Bedarfszuweisung, um sein strukturelles Defizit auszugleichen.
Buchhalterisch: