Erfolgsplan
Teil des Wirtschaftsplans; im Erfolgsplan werden sämtliche Aufwendungen und Erträge eines Mandanten aufgeführt. Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch der Periode sowie die diesem gegenüberstehenden Erträge auszuweisen. Er orientiert sich an der Gliederung der Ergebnisrechnung (GuV).
siehe auch: Erfolgsrechnung