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Eröffnungsbilanz

Bei der Gründung oder zu Beginn des neuen Haushaltsjahres aufzustellende Bilanz. Auf der Aktiva (linken Seite) steht das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen, auf der Passiva (rechten Seite) das Eigenkapital und das Fremdkapital.

Einen Sonderfall stellt die „Erste Eröffnungsbilanz“ dar, unter welcher die Eröffnungsbilanz verstanden wird, welche zu Beginn des ersten doppischen Haushaltsjahres aufzustellen ist. Es gelten besondere haushaltsrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise Vereinfachungsvorschriften.