Steuern
Steuern und ähnliche Abgaben sind Geldleistungen, von denen keine Gegenleistungen für eine bestimmte Leistung abhängt und die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
- Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer)
- Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern (an der Einkommensteuer, an der Umsatzsteuer)
- Andere örtliche Steuern (Hundesteuer, Vergnügungssteuer, …)
Quelle: Zwischen_Deckblatt (stadt-koeln.de), Downlaod: 25.01.2021