Regiebetrieb
Kommunale Regiebetriebe sind vollständig in Gemeinde- oder Kreisverwaltungen integrierte Struktureinheiten und rechtlich, organisatorisch sowie auch haushalts- und finanzwirtschaftlich der kommunalen Hoheitsgewalt unterstellt. Sie besitzen – anders als die Eigenbetriebe – keine eigenen Organe und führen keinen selbständigen Stellenplan. Mangels Rechtspersönlichkeit ist der gesetzliche Vertreter von Regiebetrieben der Hauptverwaltungsbeamte der Trägerkörperschaft.