Erfolg lässt sich unterschiedlich ermitteln: Man unterscheidet u. a. zwischen Gewinn (Gesamter Ertrag ist größer als gesamter Aufwand), Verlust (gesamter Ertrag ist kleiner als gesamter Aufwand), Betriebserfolg (Betriebsertrag – Zweckaufwand), Neutraler Erfolg (Neutraler Ertrag – Neutraler Aufwand), Betriebsgewinn (Leistungen bzw. Erlöse – Kosten).
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Teil des Wirtschaftsplans; im Erfolgsplan werden sämtliche Aufwendungen und Erträge eines Mandanten aufgeführt. Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch der Periode sowie die diesem gegenüberstehenden Erträge auszuweisen. Er orientiert sich an der Gliederung der Ergebnisrechnung (GuV). siehe auch: Erfolgsrechnung
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Teil des betrieblichen Rechnungswesens; sie umfasst die Ermittlung des Erfolges innerhalb eines Zeitabschnittes. Auf den Erfolgskonten (Aufwands- und Ertragskonten) werden die Erfolgsvorgänge eines Zeitraumes erfasst. Zum Abschlussstichtag werden die Salden der Erfolgskonten auf das GuV – Konto übertragen, aus dem sich der Erfolg ergibt. siehe auch: Erfolgsplan
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Der Ergebnishaushalt stellt die geplanten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr dar und ähnelt damit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung.
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siehe: Ergebnishaushalt, Ergebnisrechnung
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Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge einer Periode.
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In Geldeinheiten ausgedrückter Wert abgesetzter Sach- oder Dienstleistungen bezogen auf eine Periode oder auch ein bestimmtes Produkt.
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Haushaltsermächtigungen, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.
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Bei der Gründung oder zu Beginn des neuen Haushaltsjahres aufzustellende Bilanz. Auf der Aktiva (linken Seite) steht das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen, auf der Passiva (rechten Seite) das Eigenkapital und das Fremdkapital.
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