Kostenstellenrechnung
Dient der Feststellung, wo die Kosten entstanden sind; hat als zweite Stufe der KLR die Aufgabe, die anfallenden Kostenarten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen zuzuordnen und deren Kostenverbrauch zu überwachen. Hauptziel ist die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit am Ort der Kostenentstehung.
siehe auch: Kosten-Leistungs-Rechnung, Kostenstellenverrechnung, Kostenträgerrechnung