Haushaltssperre
Kann im Haushaltsplan durch Vermerk vorgesehen werden. Über die gesperrten Mittel darf erst verfügt werden, wenn die zuständige Stelle die Sperre aufgehoben hat. Im Laufe eines Haushaltsjahres kann der Kämmerer eine hauswirtschaftliche Sperre verhängen, wenn es die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen zur Sicherung des Haushaltsausgleichs erfordert. Ausgaben dürfen dann nur geleistet und Verpflichtungen nur eingegangen werden, wenn der Kämmerer bzw. der Rat vorher zugestimmt haben.