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Bewertung

Zielorientierte, situationsabhängige Veranschlagung von Wirtschaftsgütern in Geld. In der öffentlichen Verwaltung spielt die handelsrechtliche Bewertung gegenüber der steuerrechtlichen Bewertung die entscheidende Rolle. Problemkreise der Bewertung sind die Bewertungsgrundsätze sowie die Bewertungsgegenstände. Darüber hinaus stellen sich Probleme der Bewertung im Rahmen der Kostenrechnung.

Bewertungsgrundsätze

Allgemeine Grundsätze zur Bewertung. Dazu gehören nach § 252 HGB u.a.

  • der Grundsatz der Bilanzidentität (Wertansätze der Schlussbilanz = Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Folgejahres),
  • der Grundsatz der Einzelbewertung(alle Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zu bewerten),
  • der Grundsatz der Vorsicht (alle vorhersehbaren Verluste und Risiken berücksichtigen),
  • der Grundsatz der Periodenabgrenzung (Abgrenzung von Aufwand und Ertrag zu Einzahlungen und Auszahlungen) und
  • Grundsatz der Stetigkeit (Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten).