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Doppik

Doppik: Abkürzung für Doppelte Buchführung in Kontenform

Anderer Begriff: doppisches Rechnungswesen.

Buchführung ist die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Organisationseinheit mit dem Ziel, jederzeit einen Überblick über die Vermögenslage und den Stand der Schulden zu ermöglichen. Bei der doppelten Buchführung werden die Geschäftsvorfälle in zweifacher Reihenfolge und sachlicher Ordnung mit Auswirkung auf das Vermögen gebucht. Die Buchung erfolgt auf zwei wertgleichen Konten: Soll und Haben. Die Erfolgsermittlung erfolgt handelsrechtlich durch die Gewinn- und Verlustrechnung, gemeindehaushaltsrechtlich über die Ergebnisrechnung.