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Aufgaben

freiwillige Aufgaben

Freiwillige Aufgaben sind Aufgaben, bei denen die Kommune selbst entscheidet, ob und in welcher Form sie tätig wird. Im Gegensatz zu den Pflichtaufgaben stellt sich die Kommune die freiwilligen Aufgaben selbst. Sie bilden das Herzstück der Kommunalpolitik.

Beispiele für freiwillige Aufgaben sind:

  • Beratungsstellen, Museen, Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Sportplätze, Freibäder, Freizeitangebote, Tierparks und viele mehr.

Neben den freiwilligen Aufgaben gibt es die so genannten Pflichtaufgaben.

Pflichtaufgaben

Die Kommunen sind verpflichtet, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen. Zur Sicherstellung dieser Grundversorgung sind viele Aufgaben zu erledigen, die den Kommunen vom Bund oder dem Land gesetzlich auferlegt oder übertragen worden sind.

Es gibt zwei Arten von Pflichtaufgaben:

  • Die „weisungsfreien Pflichtaufgaben„, bei denen das „Ob“ der Aufgabenerledigung festgelegt ist und die Kommune nur über das „Wie“ entscheiden kann.
  • Die „Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung„, bei denen die Kommune keinen Entscheidungsspielraum hat, da sowohl das „Ob“, als auch das „Wie“ vorgeschrieben sind.

Zu den „weisungsfreien Pflichtaufgaben“ gehören beispielsweise Feuerschutz, Abwasserentsorgung, Unterhalt und Bau von Schulen, Katastrophenschutz oder die Anlage und der Unterhalt von Friedhöfen. Zu den „Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ gehören zum Beispiel Einwohnermeldeangelegenheiten oder die Durchführung von Wahlen.

Aufgabenkritik

Kritische Erhebung und Analyse des Aufgabenbestandes der Verwaltung mit dem Ziel, den Kernbestand der Aufgaben hinsichtlich Notwendigkeit, Zeitaufwand und Prozessqualität (z.B. Schnittstellen, Kreisläufe, Kompetenzen) neu zu bestimmen. Dabei wird zwischen Zweckkritik (dem „Was“ – Wahrnehmung der „richtigen“ Dinge) und Vollzugskritik (dem „Wie“ – Wahrnehmung in der richtigen Art und Weise) unterschieden.