Standardberichte
Regelberichtswesen einer Organisationseinheit; basiert auf dem weitgehend einmalig ermittelten Informationsbedarf einzelner Stellen und Abteilungen. Der Berichtsempfänger muss daraus die für ihn relevanten Informationen i.d.R. selbst erkennen und auswählen. Die Berichtserstellung und -verteilung erfolgt zu vorbestimmten Terminen. Ein modifizierender Eingriff in diesen Rhythmus oder in die sachliche Aussagefähigkeit des Berichts ist seitens des Berichtsempfängers nicht möglich. Der Informationsstrom ist i. R. einer Standardberichtserstattung in Form, Inhalt und Zeitpunkt fixiert. Davon zu unterscheiden sind die Ad-hoc-Berichte und die Abweichungsberichte.
siehe auch: Berichte, Controllingberichte