Als Wiederbeschaffungskosten (kurz: WBK) bezeichnet man die (geschätzten) Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, die ein Vermögensgegenstand in Zukunft haben wird. Aufgrund der Inflation liegt der Wiederbeschaffungspreis meistens über den ursprünglichen Anschaffungskosten; in einzelnen Bereichen bzw. Branchen kann er aber auch darunter liegen. Quelle: http://welt-der-bwl.de/wiederbeschaffungskosten siehe auch: Buchwert, Anschaffungskosten, Herstellungskosten
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Für die Wiederbeschaffung von Anlagegegenständen zu zahlende Preis; auch Ersatzwert genannt. Darunter ist somit der Geldbetrag zu verstehen, der zum Ersatz des vorhandenen Anlagegegenstandes am jeweiligen Bezugszeitpunkt erforderlich ist.
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Wirkung ist das, was die Produkte in der Verwaltung auslösen: Unmittelbar beim Einzelnen, einer Zielgruppe oder am Objekt, direkt ersichtlich bzw. nachweisbar (englischsprachig: effect). Mittelbar beim Einzelnen oder einer Zielgruppe, abhängig von den Bedürfnissen und Zielen der Personen und ihrer Verhaltensweisen (englischsprachig: impact). Mittelbar auf die Gesellschaft oder die Umwelt bezogen (englischsprachig: outcome). siehe dazu: KGSt-Materialien M 1/2007 S. 8 Wirkungsziel
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Beschreibt, in welchem Umfang ein Ziel erreicht werden soll; Soll-Vorgabe für ein vorgegebenes Ziel, z.B. Erhöhung des Anteils ausländischer Mädchen in den weiterführenden Schulen mit dem darüber stehenden Ziel der „Verbesserung der Chancengleichheit von Ausländerinnen“. Es ist zu unterscheiden von Soll-Vorgaben, die sich auf Qualitätsziele (also angestrebte Produktqualitäten) beziehen. siehe auch: Wirkung
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Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.
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Bevor über eine Investition von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen wird, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungskosten und Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Was wirtschaftlich ist, lässt sich bei alternativen Möglichkeiten unterschiedlich bezeichnen. siehe auch: Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
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Wirtschaftlichkeitsanalyse bzw. -untersuchung Man unterscheidet mehrere Arten von Wirtschaftlichkeitsanalysen. Betriebsintern gibt es zunächst mehrere rein monetär ausgerichtete Verfahren. Berücksichtigt man darüber hinaus nichtmonetäre Effekte, spricht man von einer betrieblichen Nutzwertanalyse. Geht man darüber hinaus noch auf gesellschaftliche Aspekte außerhalb des Betriebes ein, spricht man von Nutzen-Kosten-Untersuchungen. siehe auch: Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeitsrechnung
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Bilanzsteuerrechtlicher Begriff; Identisch mit dem aus dem Handelsrecht stammenden Begriff Vermögensgegenstand.
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Ergebnis der Planungen für ein Haushaltsjahr; besteht aus Leistungsplan, Finanzplan und Erfolgsplan.
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