Einzelkosten
Kosten, die einem Bezugsobjekt (Kostenträger oder Kostenstelle) unmittelbar und vollständig gemäß dem Verursachungsprinzip zugeordnet werden können. Man unterscheidet zwischen Kostenträger- und Kostenstelleneinzelkosten.
» WeiterlesenKommunales Haushaltsrecht
Kosten, die einem Bezugsobjekt (Kostenträger oder Kostenstelle) unmittelbar und vollständig gemäß dem Verursachungsprinzip zugeordnet werden können. Man unterscheidet zwischen Kostenträger- und Kostenstelleneinzelkosten.
» WeiterlesenBestandteil des kameralen Haushaltsplans (siehe Kameralistik). Er ist orientiert an den politischen oder den organisatorischen Zuständigkeiten (Ressortprinzip) oder den Sachgebieten (Realprinzip; z.B. Hochbauhaushalt).
» WeiterlesenAbwertung eines einzelnen Vermögensgegenstandes, z.B. Einzelwertberichtigung auf Forderungen, aufgrund besonderer Umstände.
» WeiterlesenKostenstelle, deren Kosten unmittelbar auf die Kostenträger verrechnet werden (z.B. Material-, Fertigungs-, Verwaltungs-, Vertriebskostenstellen, usw.).
» WeiterlesenPolitische Willenserklärung der jeweiligen Vertretungskörperschaft, mit der die Verwaltungsleitung (Hauptverwaltungsbeamtin/Hauptverwaltungsbeamte) von der Verantwortung für den Haushaltsvollzug befreit wird.
» WeiterlesenErfolg lässt sich unterschiedlich ermitteln: Man unterscheidet u. a. zwischen Gewinn (Gesamter Ertrag ist größer als gesamter Aufwand), Verlust (gesamter Ertrag ist kleiner als gesamter Aufwand), Betriebserfolg (Betriebsertrag – Zweckaufwand), Neutraler Erfolg (Neutraler Ertrag – Neutraler Aufwand), Betriebsgewinn (Leistungen bzw. Erlöse – Kosten).
» WeiterlesenTeil des Wirtschaftsplans; im Erfolgsplan werden sämtliche Aufwendungen und Erträge eines Mandanten aufgeführt. Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch der Periode sowie die diesem gegenüberstehenden Erträge auszuweisen. Er orientiert sich an der Gliederung der Ergebnisrechnung (GuV). siehe auch: Erfolgsrechnung
» WeiterlesenTeil des betrieblichen Rechnungswesens; sie umfasst die Ermittlung des Erfolges innerhalb eines Zeitabschnittes. Auf den Erfolgskonten (Aufwands- und Ertragskonten) werden die Erfolgsvorgänge eines Zeitraumes erfasst. Zum Abschlussstichtag werden die Salden der Erfolgskonten auf das GuV – Konto übertragen, aus dem sich der Erfolg ergibt. siehe auch: Erfolgsplan
» WeiterlesenDer Ergebnishaushalt stellt die geplanten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr dar und ähnelt damit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung.
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