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Deckungsbeitragsrechnung

Rechenverfahren im Rahmen der KLR, insbesondere der Kostenträgerrechnung, bei der von den Erlösen die variablen Kosten insgesamt oder stufenweise subtrahiert werden, um eine Größe zu ermitteln, die zur Deckung der fixen Kosten zur Verfügung steht (Deckungsbeitrag). Man unterscheidet die einstufige Deckungsbeitragsrechnung und die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung. Bei der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung werden die variablen Kosten von den Erlösen subtrahiert (Erlöse – variable Kosten = Deckungsbeitrag) und bei der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung die variablen Kosten und verschiedene fixe Kosten von den Erlösen abgezogen (Erlöse – variable Kosten – verschiedene fixe Kosten = Deckungsbeitrag).

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Deckungsfähigkeit

Ermächtigung, Aufwendungen bzw. Auszahlungen über den Ansatz hinaus zu leisten, wenn bei anderen Sachkonten die entsprechenden Aufwendungen bzw. Auszahlungen nicht geleistet werden. Dabei wird zwischen einseitiger und gegenseitiger Deckungsfähigkeit unterschieden. Einseitige Deckungsfähigkeit Hierbei können nur die Mittel eines Produktsachkontos zur Verstärkung eines anderen Produktsachkontos in Anspruch genommen werden, ohne dass aber die Möglichkeit besteht, im umgekehrten Fall die Mittel zur Verstärkung zu verwenden (§ 21 Abs. 2 GemHVO NRW). Gegenseitige Deckungsfähigkeit Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung können Erträge und Aufwendungen zu Budgets verbunden werden (§ 21 Abs. 1 GemHVO NRW). Die im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsmittel können zwischen zwei oder mehreren Haushaltsansätzen gegeneinander ausgetauscht werden. Das bedeutet, dass die bei einem Produktsachkonto nicht benötigten Mittel zur Deckung von Mehrausgaben bei dem anderen Produktsachkonto in Anspruch genommen werden können und umgekehrt (z.B. die Aufwendungen für Vergütungen der tariflich Beschäftigten und die Bezüge der Beamten).

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Dezentralisation

Man unterscheidet zwischen betriebswirtschaftlicher und verwaltungswissenschaftlicher Dezentralisation. Die betriebswirtschaftliche Dezentralisation ist im Rahmen der Aufbauorganisation die Verteilung gleichartiger Teilaufgaben auf mehrere Abteilungen bzw. Stellen, die nicht zum Zentrum gehören. Sie kann sich auf Personen, Raum, Zeit und Sachmittel beziehen. Verwaltungswissenschaftlich wird unter Dezentralisation die Bildung selbständiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts mit entsprechend abgesicherter eigener Entscheidungsbefugnis verstanden (Bsp.: Bund, Länder, Kreise und Gemeinden sind solche dezentralisierte Einheiten).

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Dienstleistung

Güter immaterieller Art (z.B. ärztliche Versorgung); Sie werden i.d.R. individuell auf Wunsch erstellt. Viele Leistungen, die die öffentliche Verwaltung erbringt, zählen zu den Dienstleistungen.

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Divisionskalkulation

Verfahren der Kostenträgerstückrechnung, das bei gleichartigen Leistungseinheiten angewendet werden kann, z.B. bei Versorgungsbetrieben, kostenrechnenden Einrichtungen. Die Kosten einer Leistungseinheit errechnen sich aus den Gesamtkosten einer Periode dividiert durch die Leistungsmenge einer Periode. Bei der Divisionskalkulation unterscheidet man zwischen einstufiger bzw. einfacher (hier werden die Gesamtkosten einer Periode oder differenzierend die einzelnen Kostengruppen durch die Leistungsmenge dividiert), zweistufiger bzw. mehrfacher (hier werden auch die Lagerbestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen berücksichtigt; Aufspaltung in Herstellungskosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten) und mehrstufiger (hier werden auch die Veränderungen des Lagerbestands an unfertigen Erzeugnissen einbezogen).

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Doppik

Doppik: Abkürzung für Doppelte Buchführung in Kontenform Anderer Begriff: doppisches Rechnungswesen. Buchführung ist die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Organisationseinheit mit dem Ziel, jederzeit einen Überblick über die Vermögenslage und den Stand der Schulden zu ermöglichen. Bei der doppelten Buchführung werden die Geschäftsvorfälle in zweifacher Reihenfolge und sachlicher Ordnung mit Auswirkung auf das Vermögen gebucht. Die Buchung erfolgt auf zwei wertgleichen Konten: Soll und Haben. Die Erfolgsermittlung erfolgt handelsrechtlich durch die Gewinn- und Verlustrechnung, gemeindehaushaltsrechtlich über die Ergebnisrechnung.

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