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Divisionskalkulation

Verfahren der Kostenträgerstückrechnung, das bei gleichartigen Leistungseinheiten angewendet werden kann, z.B. bei Versorgungsbetrieben, kostenrechnenden Einrichtungen.

Die Kosten einer Leistungseinheit errechnen sich aus den Gesamtkosten einer Periode dividiert durch die Leistungsmenge einer Periode.
Bei der Divisionskalkulation unterscheidet man zwischen

  • einstufiger bzw. einfacher (hier werden die Gesamtkosten einer Periode oder differenzierend die einzelnen Kostengruppen durch die Leistungsmenge dividiert),
  • zweistufiger bzw. mehrfacher (hier werden auch die Lagerbestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen berücksichtigt; Aufspaltung in Herstellungskosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten) und
  • mehrstufiger (hier werden auch die Veränderungen des Lagerbestands an unfertigen Erzeugnissen einbezogen).