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Standardberichte

Regelberichtswesen einer Organisationseinheit; basiert auf dem weitgehend einmalig ermittelten Informationsbedarf einzelner Stellen und Abteilungen. Der Berichtsempfänger muss daraus die für ihn relevanten Informationen i.d.R. selbst erkennen und auswählen. Die Berichtserstellung und -verteilung erfolgt zu vorbestimmten Terminen. Ein modifizierender Eingriff in diesen Rhythmus oder in die sachliche Aussagefähigkeit des Berichts ist seitens des Berichtsempfängers nicht möglich. Der Informationsstrom ist i. R. einer Standardberichtserstattung in Form, Inhalt und Zeitpunkt fixiert. Davon zu unterscheiden sind die Ad-hoc-Berichte und die Abweichungsberichte. siehe auch: Berichte, Controllingberichte

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Stellenplan

Teil des Haushaltsplanes; stellt die qualitative und mengenmäßige Übersicht der zur Besetzung verfügbaren Stellen für Beamte bzw. tariflich Beschäftigte dar. Planstellen Stellen für Beamte; sie sind nach Besoldungsgruppen und Amtsbezeichnung als Stellenplan im Haushaltsplan auszuweisen. kw-/ ku-Vermerk Haushaltsvermerke, die den künftigen Wegfall (kw) oder die künftige Umwandlung (ku) von Planstellen des Stellenplans bezeichnen.

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Steuern

Geldleistungen, von denen keine Gegenleistungen für eine bestimmte Leistung abhängt und die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. [zum Weiterlesen klicken]

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Strategie

strategisch planerisch, zukünftig wirkend, langfristig ausgerichtet, qualitativ; im Gegensatz dazu: operativ. Strategie / strategisches Konzept Aussagen darüber, wie ein Betrieb seine vorhandenen und seine potenziellen Stärken einsetzen kann, um grundlegende langfristige Probleme zu lösen. Vom zeitlichen Aspekt her gesehen, lassen sich Strategien in strategische bzw. langfristige, taktische bzw. mittelfristige und operative bzw. kurzfristige unterscheiden. siehe auch: Strategisches Controlling

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Subsidiaritätsprinzip

Besagt zum einen, dass jedes Handeln einer übergeordneten Gemeinschaft bzw. des Staates der untergeordneten Gemeinschaft bzw. dem Einzelnen behilflich sein soll. Zum anderen verlangt das Subsidiaritätsprinzip ein ersatzweises Eingreifen des Staates, wenn der Einzelne bei der Bewältigung seiner Aufgaben überfordert ist. Es dient als Aufbauprinzip von Staat und Gesellschaft; zum anderen soll es Grundlagen für das Leistungsprogramm des Staates liefern. Im ersten Fall lassen sich aus dem Subsidiaritätsprinzip die Zuständigkeiten der Verwaltungsebenen ableiten. Danach soll der für die Erledigung der Aufgaben zuständig sein, der hierzu am besten (z.B. wirtschaftlichsten oder effizientesten) geeignet ist. Die übergeordnete Ebene greift erst dann ein, wenn die untergeordnete überfordert ist.

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Teilhaushalt

In Niedersachsen wird der Haushalt in Teilhaushalte gegliedert und soll der örtlichen Verwaltungsgliederung entsprechen. In den Teilhaushalten werden die ihnen zugeordneten Produkte abgebildet.

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